Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer*innen

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 wird am 1. Januar 2023 das hierin neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft treten. Dort wird zur Sicherung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung ein Registrierungsverfahren für beruflich Betreuende eingeführt, in dem diese unter anderem eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer / berufliche Betreuerin nachzuweisen haben. Der Erwerb und die Inhalte der Sachkunde sind in der ebenfalls am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.

Diese Weiterbildung wurde von der Landesbetreuungsstelle beim OLG Oldenburg mit Az. 3475-OLGOL-E-5/2023 gemäß § 8 Abs. 1 BtRegV als Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer anerkannt.