Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der 49. Kalenderwoche statt. In Jahren mit gerader Jahreszahl gibt es sog. "große" Hochschulwahlen, bei denen alle Mitglieder der Hochschule, die Beschäftigten und die Studierenden, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. In den "ungeraden" Jahren werden rein studentische Wahlen durchgeführt.

Gewählt wird nach Statusgruppen in die Kollegialorgane "Senat" und "Fakultätsräte" mit einer zweijährigen Amtszeit für die nichtstudentischen Mitglieder der Professoren-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe, jeweils beginnend zum 01.03. eines ungeraden Jahres, und einer einjährigen Amtszeit der Studierenden, beginnend zum 01.03 eines jeden Jahres. Die Studierenden wählen zudem ihre VertreterInnen in die rein studentischen Gremien "Fachschaftsrat" und "Studierendenparlament"; diese Wahlen werden ebenfalls vom Wahlamt als Service gegenüber der Studierendenschaft durchgeführt.

Aktuell:
Die Hochschulwahlen 2022/2023 (große Wahlen) im Überblick

Wahlzeitplan 2022/2023

 

Wahlausschreibung

Während der Wahlausschreibungsfrist können Sie bei den für Sie zuständigen örtlichen Wahlbeauftragten Einblick in das Wählerverzeichnis nehmen und Wahlvorschläge einreichen. Die entsprechenden Wahlvorschlagsvordrucke erhalten Sie ebenfalls dort oder hier als Download:

Einzelwahlvorschlag
Listenwahlvorschlag

Die Wahlausschreibungsfrist läuft vom 28.10.2022 bis 14.11.2022 (12 Uhr)

Die Wahlausschreibung 2022 hier zum Herunterladen

Nachtrag zur Wahlausschreibung

Für einzelne Gremien sind nicht ausreichend Wahlvorschläge eingegangen. Für diese (und nur für diese!) wird die Ausschreibungsfrist bis zum 21.11.2022 (12 Uhr) verlängert.

Die betroffenen Gremien sind dem Nachtrag zur Wahlausschreibung zu entnehmen:

Der Nachtrag zur Wahlausschreibung 2022 hier zum Herunterladen

Wahltage

Die Stimmabgabe findet, wie immer, in der 49. KW statt.
In diesem Jahr ist dies der Zeitraum vom 6. bis 8. Dezember 2022

 

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis stellt Hauptwahlausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2022 fest. Die jeweiligen Wahlen können durch schriftlichen Einspruch bis zum Ablauf des 05.01.2023 angefochten werden. Näheres hierzu im Text des amtlichen Wahlergebnisses.

Das Wahlergebnis 2022 hier zum Herunterladen