Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der 49. Kalenderwoche statt. In Jahren mit gerader Jahreszahl gibt es sog. "große" Hochschulwahlen, bei denen alle Mitglieder der Hochschule, die Beschäftigten und die Studierenden, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. In den "ungeraden" Jahren werden rein studentische Wahlen durchgeführt.

Gewählt wird nach Statusgruppen in die Kollegialorgane "Senat" und "Fakultätsräte" mit einer zweijährigen Amtszeit für die nichtstudentischen Mitglieder der Hochschullehrer-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe, jeweils beginnend zum 01.03. eines ungeraden Jahres, und einer einjährigen Amtszeit der Studierenden, beginnend zum 01.03 eines jeden Jahres. Die Studierenden wählen zudem ihre Vertretungen in die Gremien der Studierendenschaft "Studierendenparlament" und "Fachschaftsrat"; diese Wahlen werden ebenfalls vom Wahlamt als Service gegenüber der Studierendenschaft durchgeführt.

Aktuell:
Die Hochschulwahlen 2023/2024 (kleine Wahlen) werden um ein Semester verschoben!

Der Hauptwahlausschuss hat am 14.11.2023 aufgrund der Auswirkungen des Cyberangriffes auf die Hochschule Hannover beschlossen, die Hochschulwahlen für die studentischen Mitglieder der Hochschulgremien Senat und Fakultätsrat sowie zu den Gremien der Studierendenschaft zu verschieben. Die Wahlen sollen mit Beginn des Sommersemesters 2024 vorbereitet und durchgeführt werden. Die Studierenden erhalten zu Beginn des Sommersemesters 2024 eine entsprechende Wahlinformation.

Dies bedeutet, dass die derzeit gewählten Vertretungen gemäß § 17 Abs. 6 NHG die jeweiligen Geschäfte bis zur Neuwahl fortführen.