Hinweistext für die Homepage:
Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3, haben Studierende die Möglichkeit sich von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreien zu lassen, wenn sie über ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln verfügen.
Zur Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag bedarf es keiner formalen Antragstellung. Bitte senden Sie uns einen Nachweis des Stipendiums per E-Mail an die E-Mail-Adresse: d3-gebuehren(at)hs-hannover.de
zu. Sie werden von uns für die Dauer Ihres Stipendiums von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreit.
Bitte um Beachtung:
Dieser Antrag kann innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige
Semester gestellt werden.
Sommersemester Vorlesungsbeginn: 01.03. Fristende: 31.03.
Wintersemester Vorlesungsbeginn: 20.09.** Fristende: 19.10.**
**bzw. angelehnt an den tatsächlichen Semesterbeginn im Wintersemester
Wir weisen Sie darauf hin, dass Veränderungen, die zur Bezahlung des Verwaltungskostenbeitrages führen, der Hochschule Hannover unverzüglich mitzuteilen sind.