Für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss gelten besondere Voraussetzungen und Fristen.
Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss gelten besondere Voraussetzungen und Fristen.
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Viele Studiengänge an der HsH sind zulassungsbeschränkt, d.h. es wird eine konkrete Anzahl an Studienplätzen für jeden Studiengang festegelegt. Zulassungsfrei sind an der HsH alle Bachelor Studiengänge der Fakultät I, die Bachelor Studiengänge Maschinenbau und Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik, die Studiengänge der Abteilung Bioverfahrenstechnik sowie die dualen Studiengänge an der Fakultät II. Dazu muss neben dem Hochschulzugang noch ein Ausbildungsvertrag vorliegen.
Alle anderen Bachelor-Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Für alle Design-Studiengänge (Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie - Kostüm - Experimentelle Gestaltung sowie Visuelle Kommunikation) muss vor der Zulassung zum Studium die Feststellung der künstlerischen Befähigung nachgewiesen werden.
Dazu werden im ersten Schritt künstlerischen Arbeiten angefertigt und bis zum 15. März des Jahres direkt bei der Abteilung Design und Medien abgegeben, per Post oder per Email zugeschickt.
Die Termine für die Mappenberatung finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Die Anforderungen an die Mappen unterscheiden sich von Studiengang zu Studiengang. Auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs finden Sie detaillierte Informationen.
Unter "Brauche ich ein Vorpraktikum" finden Sie die genauen Anforderungen für Ihren Studiengang.
Die Fakultät I Elektro- und Informationstechnik bietet in Kooperation mit verschiedenen Firmen und Berufsschulen ein duales Studienkonzept an. Nach den ersten 1,5 Ausbildungsjahren erhalten besonders befähigte Azubis das Angebot von der Firma, ein Studium entsprechend dem dualen Studienkonzept zu absolvieren. Die Bewerbung und Auswahl erfolgt durch die Partnerunternehmen.
An der Fakultät II Abteilung Maschinenbau werden die vier Dualen Studiengänge Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik und Technischer Vertrieb angeboten. Bei diesen Studiengängen absolvieren Sie parallel eine Ausbildung und ein Studium. Die Auswahl erfolgt durch die kooperierenden Unternehmen, bei denen Sie sich um einen solchen Ausbildungsplatz bewerben müssen.
Wenn Sie sich dann mit diesem Ausbildungsvertrag sowie der allgemeinem Hoch- bzw. Fachhochschulreife bewerben, erhalten Sie auch einen Studienplatz bei uns. Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Der duale Studiengang Integrated Media & Communication (IMC) verlangt im ersten Schritt eine Bewerbung bis zum 30. April des Jahres direkt bei dem Studiengang IMC mit dem Nachweis über einen Vertrag als Praktikant*in im Umfang von insgesamt mindestens 8 x 1 Woche (je 2 x 1 Woche in den Semestern 1 bis 4) als Bestandteil der schulischen Ausbildung zur/zum GTA, die in das Studium BA IMC dual integriert ist. Zusätzlich müssen die Bewerber*innen bis zum 15. Juli, dem Bewerbungsschluss bei der Studierendenverwaltung, einen Ausbildungsplatz an der MMBBS nachweisen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Für den dualen Studiengang Pflege an der Fakultät V müssen Sie eine der kooperierenden Schulen besuchen, Sie absolvieren also parallel eine schulische Ausbildung und ein Studium.
Eine Liste der kooperierenden Institutionen finden Sie hier.
Für den zweiten Studienabschnitt (nach absolvierter Ausbildung) können auch Externe mit einer entsprechenden Ausbildung zugelassen werden, wenn sie eine Einstufungsprüfung erfolgreich ablegen. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik
Für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik kann ein freiwilliger Studierfähigkeitstest abgelegt werden. Die Note des Tests ersetzt die Deutsch und Mathematik Note der Hochschulzugangsberechtigung. Informationen und die aktuellen Termine finden Sie direkt bei ITB Consulting.
Freiwilliger Test für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik
Formale Zulassungsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge
Die formale Voraussetzung für alle Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover ist ein erstes abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom).
Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen werden von den Fakultäten definiert und können in den Zulassungsordnungen nachgelesen oder im Dekanat erfragt werden.
Die Abkürzungen bedeuten:
M.A. - Master of Arts
MBA - Master of Business Administration
M.Eng. - Master of Engineering
M.Sc. - Master of Science
Einige Studiengänge verlagen als Zulassungsvoraussetzung ein Vorpraktikum. Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen - hier hilft die Hochschule Hannover leider noch nicht.
Das Unternehmen/die Einrichtung, in dem Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an. Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden. Es kann auch geteilt und in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen geleistet werden.
Das Vorpraktikum gilt als erfüllt bei
- einem einschlägigen Praktikum (Klasse 11) für den FOS-Abschluss (z.B. "Metalltechnik" für Elektrotechnik und Maschinenbau),
- einer einschlägig abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Tischler*in für Produktdesign) oder
- absolviertem Zivildienst, einem FSJ oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung für die Studiengänge Soziale Arbeit und Heilpädagogik.
Ohne diese Voraussetzungen werden folgende Vorpraktika benötigt:
für die Studiengänge Energietechnik und Informationstechnik, Mechatronik sowie Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik
Dauer: 6 Wochen, darin enthalten:
• Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (z.B. Formung)
• Grundfertigkeiten der Verarbeitung (Bsp. Schaltungsaufbau, Verdrahtungen, Löten, etc.)
• Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
• Automatisierungstechnik (Fertigungstechniken)
• Einblicke in betriebliche Arbeitsprozessen (Arbeitsvorbereitung, Projektabwicklung, etc.)
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik sind auch folgende Bereiche möglich:
und/oder Wirtschaft:
• Logistik (Planung und Steuerung)
• Grundlagen des betrieblichen Handelns
• Aufgabenverteilung der Organisationstruktur
Das Vorpraktikum muss bis zum Ende des zweiten Semesters komplett absolviert sein; es müssen nicht alle Bereiche abgedeckt werden.
Für die Studiengänge Angewandte Mathematik und Technisches Informationsdesign und Technische Redaktion ist kein Vorpraktikum nötig.
Fakultät II Abteilung Maschinenbau
nur für die Studiengänge Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Energietechnik- und Umwelttechnik, Ingenieurinformatik Maschinenbau sowie Wirtschaftsingenieur Maschinenbau
Dauer: 10 Wochen, darin enthalten:
- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (maschinell und von der Hand)
- Einblicke in die betrieblichen Arbeitsprozesse
- Automatisierungstechnik (CNC Maschinen und Automatische Fertigungslinien)
- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten 10 Wochen muss jedoch spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des dritten Semesters (1. März oder 20. September des Jahres) vorliegen.
Für die dualen Studiengänge Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik sowie Technischer Vertrieb ist kein Vorpraktikum nötig.
Für die Studiengänge Innenarchitektur, Modedesign, Produktdesign sowie Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung im handwerklichen oder technischen Bereich, Dauer: 6 Wochen.
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt (01.09.) absolviert sein.
Für die Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Mediendesign sowie Visuelle Kommunikation ist kein Vorpraktikum nötig.
Fakultät III Abteilung Information und Kommunikation
Für den Studiengang Journalistik Tätigkeit in den Redaktionen von Sendeanstalten, Verlagshäusern, Produktionsfirmen, Medienagenturen oder Journalistenbüros (min. drei festangestellte Mitarbeiter*innen), Dauer: 6 Wochen
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt (01.09.) absolviert sein.
Für die Studiengänge Informationsmanagement, Medizinisches Informationsmanagement, Veranstaltungsmanagement sowie Public Relations ist kein Vorpraktikum nötig.
Für den Studiengang Verwaltungsinformatik wird ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer Behörde, die Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt, verlangt. Enthalten soll das Praktikum:
- Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Aufbau der niedersächsischen Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene
- Aufgaben und Organisation der Praxisstelle
Für den Studiengang Heilpädagogik wird ein mindestens dreimontatiges Vorpraktikum in einer sozialen Einrichtung, möglichst in einer Institution der Alten-, Behinderten- oder Jugendhilfe verlangt. Das Praktikum kann auch in zwei Teilabschnitten absolviert werden.
Für den Studiengang Soziale Arbeit wird ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum im Bereich der sozialen Arbeit verlangt. Vergleichbare Vorbildungen oder Tätigkeiten können anerkannt werden.
Für den Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit ist ein sechswöchiges Vorpraktikum in einem für den Studiengang relevanten Tätigkeitsfeld nötig.
Alle Vorpraktika müssen entweder in Vollzeit absolviert werden oder, bei Tätigkeiten in 50% Teilzeit, in der doppelten Dauer.
Alle Vorpraktika für die Studiengänge der Fakultät V müssen bis zum Studienantritt (01.03. oder 01.09.) absolviert sein.
Für den dualen Studiengang Pflege ist kein Vorpraktikum nötig.
An der Hochschule Hannover gibt es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge. Zu den zulassungsfreien Studiengängen gehören alle Studiengänge der Fakultäten I und II sowie die Studiengänge Informationsmanagement und Medizinisches Informationsmangement der Fakultät III. Alle anderen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang vorhanden ist. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, gelten folgende Kriterien:
80 bzw. 90% der Studienplätze werden nach dem hochschuleigenem Auswahlverfahren und/oder nach der Durchschnittsnote vergeben.
Beim hochschuleigenem Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote mit Fachnoten und bei einigen Studiengängen mit weiteren Kriterien wie einschlägiger Berufsausbildung oder einem Test kombiniert.
10 bzw. 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Zeit nach dem Erwerb der Fach- bzw. Hochschulreife, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden maximal 7 Wartesemester anerkannt; eine höhere Wartezeit gibt es also nicht. Die Wartezeit wird in Halbjahren (Hj.) bemessen.
Die in der Übersicht genannten NCs für die Bachelor-Studiengänge wurden von der Studierendenverwaltung für das angegebene Semester ermittelt. Sie dienen Ihnen als Orientierung und bedeuten nicht, dass Sie zum kommenden Wintersemester einen Studienplatz in einem konkreten Studiengang erhalten, wenn Sie den hier aufgeführten NC erreichen oder dass Sie keine Chance haben, wenn Ihr Durchschnitt etwas schlechter ist.
Die Numerus-Clausus-Übersicht ist primär für Schüler*innen gedacht und stellt die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vereinfacht dar.
Die folgenden Bachelor-Studiengänge sind in der Übersicht nicht enthalten, da die Vergabe nur zu einem geringen Anteil über die Note geschieht.
Fakultät II, die dualen Studiengänge
Konstruktionstechnik
Mechatronik
Produktionstechnik
Technischer Vertrieb
Fakultät IV
International Business Studies
Fakultät V
Pflege (berufsintegrierender Studiengang)
Für Master-Studiengänge gibt es keine solche NC-Übersicht, da neben der Abschluss-Note des ersten Studiums immer weitere Kriterien wie Motivationsschreiben, Auswahlgespräche u.a. herangezogen werden.
Die Kriterien für die einzelnen Master-Studiengänge finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.
Seit dem Wintersemester 2006/07 werden die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studienplätze nach einem Verfahren vergeben, bei dem die Fakultäten zum Teil die Auswahlkriterien bestimmen können. Diese Kriterien sind in den Zulassungsordnungen beschrieben.
Im Folgenden ist in komprimierter Form mit "gerundeten" Zahlen angeführt, welche Kriterien neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berücksichtigt werden. Die Fachnoten sind hier in der Reihenfolge Ihrer Gewichtung notiert.
Der Link führt Sie zu der Seite, auf der Sie Zulassungsvoraussetzungen und/oder die Zulassungsordnung für den Studiengang finden.
Duale Studiengänge Maschinenbau
Für die dualen Studiengänge an der Fakultät II muss neben der Fachhochschulreife ein Ausbildungsvertrag mit einem der Kooperationsunternehmen vorliegen. Eine aktuelle Liste mit den Kooperationsunternehmen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.
Die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik, Ingenieurinrmatik Machinenbau sowei Wirtschaftingenieur*in Maschinenbau sind zulassungsfrei.
Für alle Studiengänge der Abteilung Design und Medien zählen nur die Punkte der künstlerischen Eignungsprüfung, die Note der HZB spielt keine Rolle.
Dazu gehören: Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung sowie Visuelle Kommunikation. Nähere Informationen finden auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge.
Integrated Media & Communication IMC dual
Neben dem Hochschulzugang wird für diesen dualen Studiengang ein Ausbildungsplatz zur/zum Gestaltungstechnische/n Assistenten/in (an der MM-BBS) sowie ein Arbeitsvertrag als Werkstudent*in im Multimedia-Bereich benötigt.
Jounalistik
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Public Relations
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Informationsmanagement und Medizinisches Informationsmanagement sind zulassungsfrei.
Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik
Studiengang Betriebswirtschaftslehre: 10% Wartezeit - vom Rest werden 51% der Note der HZB und 49% der Fachnoten (Deutsch 25%, Mathematik 12% und Englisch 12%) berücksichtigt. Ein freiwilliger wirtschaftswissenschaftlicher Studierfähigkeitstest (ITB-Test) kann bei entsprechend guter Note jedoch die Aussichten auf einen Studienplatz deutlich verbessern. Liegt das Ergebnis dieses Studierfähigkeitstest vor, erfolgt die Berechnung wie folgt: 10% Wartezeit – vom Rest werden 51% der Note der HZB, 9% der Fachnote Englisch und 40% der Note des Studierfähigkeitstest berücksichtigt.
International Business Studies
Für diesen Studiengang werden neben der Fachhochschulreife der Nachweis von guten Englischkenntnissen sowie ein Motivationsschreiben erwartet.
Mediendesign-Informatik
10% Wartezeit - die restichen Plätze werden mittels folgender Formel vergeben: m = 100 – (10 x Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung) + Summe von Bonuspunkten.
Angewandte Informatik
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Informatik, Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Verwaltungsinformatik
10% Wartezeit - vom Rest werden 40% nach HZB und 60% nach Auswahlverfahren (HZB Faktor 0,6 und Fachnoten Deutsch und Mathematik je 0,2).
Heilpädagogik
10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden 40% nach der Durchschnittsnote und 60% nach Durchschnittsnote kombiniert mit gewichteten Kriterien vergeben: Im besonderen Auswahlverfahren wird eine gewichtete Gesamtnote gebildet, die sich zusammensetzt aus: Der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit dem Gewichtungsfaktor 51% und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn, HeilpädagogIn, SozialpädagogIn, ElementarpädagogIn/KindheitspädagogIn, OrthopädietechnikerIn, PhysiotherapeutIn, DiakonIn/ReligionspädagogIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, AltenpflegerIn, LogopädIn, ErgotherapeutIn oder LehrerIn, mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern. Gleichgestellt werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung im Sinne dieses zweiten Spiegelstrichs und einer zweijährigen ausschließlichen und selbständigen Führung des eigenen Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person. Ist eines dieser Kriterien nachweisbar erfüllt, wird hierfür ein Punkt (sehr gut) vergeben, der mit dem Gewichtungsfaktor 49% bewertet wird. Die Nachweise über Berufserfahrungen müssen vom jeweiligen Anstellungsträger qualifiziert bescheinigt werden. Diese Bescheinigungen müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten. Der Nachweis über die Führung eines Familienhaushaltes mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist durch eine Geburtsurkunde und eine Haushaltsbescheinigung durch das zuständige Ordnungsamt zu erbringen. Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.Vorstehend genannte Nachweise sind bis zum Bewerbungsstichtag in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Andernfalls ist eine begünstigende Bewertung nicht möglich. Sind entsprechende qualifizierte Nachweise über die Berufsausbildung und die zweijährige Berufserfahrung oder eine zweijährige Haushaltsführung mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person nicht vorhanden, so werden diese fehlenden Kriterien mit 4 Punkten (ausreichend) bewertet.
Heilpädagogik berufsintegrierend
Für diesen Studiengang wird der Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in oder eine vergleichbare Berufsausbildung bzw. Studienausbildung inkl. anschließender mind. zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld oder eine Berufsausbildung zur staatl. anerk. Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in inkl. anschließender mindestens zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld sowie zwei längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen von insgesamt 70 Stunden vorausgesetzt. Neu für 2021 gilt: Zugelassen werden auch Bewerber*innen, die eine Anmeldung für eine längerfristige Weiterbildung und eine Bestätigung des Weiterbildungsträgers nachweisen können, mittels derer sie innerhalb eines Studienjahres den Nachweis von insgesamt 70 Stunden erfüllen können. Weiterhin benötigen Sie eine Berufstätigkeit während des Studiums im Umfang von mindestens 50% in einem für das Studium relevanten Tätigkeitsfeld.
10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden im besonderen Auswahlverfahren der Hochschule 50 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (HZB-Quote) und 50 % nach einer Verfahrensnote. Die Verfahrensnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert der Note der HZB kombiniert mit einem Gewichtungsfaktor abhängig vom Vorliegen einer ein-schlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung und einem weiteren Gewichtungsfaktor abhängig von der Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses. Die Verfahrensnote wird gebildet unter Berücksichtigung folgender Notenanteile: a) der Durchschnittsnote der HZB mit dem Gewichtungsfaktor 52 % b) einer Note von 1,0 für den Fall, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Elementarpädagog*in, Kindheitspädagog*in, Diakon*in, Religionspädagog*in, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Logopäd*in, Ergotherapeut*in oder Lehrer*in mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern nachgewiesen ist mit dem Gewichtungsfaktor 24%. Die Nachweise über die Berufserfahrung müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten und vom je-weiligen Anstellungsträger ausgestellt sein.c) die Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses zur staatlich anerkannten Heilpädagog*in wird mit dem Gewichtungsfaktor 24% bewertet. Werden Nachweise nicht vorgelegt, so wird für diesen Notenanteil die Note 4,0 angerechnet.
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Pflege (berufsbegleitend)
Im ersten Studienabschnitt wird eine Ausbildung in den Kooperationsschulen der Hochschule Hannover in den Bereichen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeschulen absolviert. Die Auszubildenden sind in diesem Studienabschnitt nicht an der Hochschule Hannover immatrikuliert, erhalten aber einen Zulassungsbescheid (vorbehaltlich des Bestehens der Ausbildungsprobezeit) und nehmen an den Zusatzangeboten teil.
Für den zweiten Studienabschnitt ist die abgeschlossene Ausbildung an einer der o.g. Schulen Zulassungsvoraussetzung. Externe BewerberInnen mit einer solchen Ausbildung können auf Antrag zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werden; die Zulassung zur Eignungsprüfung richtet sich nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für den zweiten Studienabschnitt ist zusätzlich eine Berufstätigkeit von höchstens 75% in einem für den Studienabschnitt relevanten Tätigkeitsfeld.
Für den zweiten Studienabschnitt werden 10% der Studienplätze nach der Wartezeit und 90% wie folgt vergeben: 80% der verbleibenden Studienplätze gehen an die Teilnehmer*innen des ersten Studienabschnitts, wobei die HZB mit 51% und die Durchschnittsnote des ersten Studienabschnitts mit 49% gewichtet werden. 20% werden mit den selben Kriterien an externe Bewerber*innen vergeben.
Religionspädagogik und Soziale Arbeit
10% Wartezeit - von den verbleibenden 90% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und eine besondere Eignung mit 49%.
Die besondere Eignung ergibt sich, wenn ein mindestens zweijähriges kirchliches oder diakonisches Ehrenamt nachgewiesen wird oder die schriftliche Empfehlung einer/s hauptberuflichen kirchlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters oder einer Lehrkraft für den schulischen Religionsunterricht.
Soziale Arbeit
10% Wartezeit, 40% nur Durchschnittsnote - von den verbleibenden 50% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und mit 49% eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen, pflegerischen oder diakonischen Bereich mit anschließender mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung oder mindestens zweijähriger selbständiger Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person, d.h. sind die Kriterien für die 49% erfüllt, zählt dies wie eine Note 1.0, sind sie nicht erfüllt, zählen die 49% wie eine 4.0.
Soziale Arbeit berufsbegleitend
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% nach HZB und 50% nach Auswahlverfahren (51% HZB+ 49% Eigungstest) vergeben.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Dabei ist zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (den auf den Bachelor-Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen (i.d.R. sind diese berufsbegleitend und kosten zusätzlich Studiengebühren, die deutlich höher sind als die ebenfalls anfallenden Semestergebühren.)
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) zwingende Voraussetzung. Dabei geht auch es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master, oder ist zumindest eng verwandt? Bei manchen Studiengängen (vor allem bei den aufeinander aufbauenden) ist das leicht herauszufinden. Bei Studiengängen, wo die Passung nicht klar ist, entscheidet nach der Bewerbung eine Kommission.
Viele Master-Studiengänge haben dann noch weitere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Das können Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung, Motivationsschreiben etc. sein.
Master-Studiengänge dauern 2-4 Semester.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich auch je nach Master-Studiengang. Oftmals finden auch Auswahlgespräche statt.
Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Im bundesweit ermittelten Durchschnitt benötigen Studierende etwa 850,- Euro pro Monat für ihren Lebensunterhalt. Es gibt zwar regionale Schwankungen, aber Hannover liegt im mittleren Bereich und entspricht daher in etwa diesem Durchschnitt.
Natürlich kommen individuelle Unterschiede in den Ansprüchen bei den Lebenshaltungskosten hinzu, so dass der angegebene Wert nur als Orientierung zu verstehen ist.
Alle im Folgenden angegebenen Beiträge und Gebühren beziehen sich auf unsere grundständigen Bachelor-Studiengänge sowie die direkt darauf aufbauenden (konsekutiven) Master-Studiengänge.
Die Weiterbildungsstudiengänge, die stets eine einschlägige Berufserfahrung nach einem abgeschlossenen ersten Studium voraussetzen, erheben gesonderte Gebühren.
Alle Studierenden der Hochschule Hannover zahlen derzeit einen Semesterbeitrag, der je nach Standort etwas variiert.
Im Semesterbeitrag sind das GVH-Ticket sowie das Niedersachsenticket der DB und weiterer Anbieter enthalten.
Langzeitstudiengebühren fallen an, wenn die Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschritten wurde. Sie kosten einheitlich 500,-€ pro Semester. Die staatlichen Hochschulen in Niedersachsen erheben von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester eine Studiengbühr von 800,-€.
Eine Wohnung in Hannover zu finden ist nicht immer leicht. Zum Glück gibt es einges Wohnheime für Studierende. melden Sie sich so früh wie möglich beim Studentenwerk.
Aber auch dort ist der Wohnraum begrenzt. Hier empfehlen wir tatsäch die "Google-Suche" nach Studentenwohnheimen in Hannover. Dort finden Sie dann auch die privaten Anbieter für studentisches Wohnen.
Die HsH kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium, zumindest teilweise, zu finanzieren:
Auch hier hilft Ihnen das Studentenwerk weiter.
Hier finden Sie Unterstützung und Beratung zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung.
Der Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie.
Ein Studium ist auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur möglich.
Hier finden Sie Beratung zum Thema.
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen bei den jeweiligen Fakultäten beantragt werden. Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt der Semesterbeitrag nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Beiträge an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn die Lehrenden zustimmen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Wenn Sie in einem höheren Semester einsteigen möchten, bewerben Sie sich im freigeschalteten Bewerbungs-Portal als Quereinsteiger*in.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag:
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Fakultät.
Antrag auf ein Teilzeitstudium
Viele Studierende bekommen mindestens einmal im Studium Zweifel, ob sie das Richtige studieren.
Wenn es Ihnen auch so geht, können Sie direkt Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eventuell doch eine Ausbildung zu beginnen, aber mehr Informationen benötigen, nehmen Sie doch die Beratung für Studienzweifler*innen der Agentur für Arbeit wahr.
Hier erfahren Sie, welche Studiengänge auch zum Sommersemester beginnen.
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover