Ombudsperson

Zusammen mit der Ombudskommission berät, vermittelt und schlichtet die Ombudsperson bei Meinungsverschiedenheiten und wissenschaftlichem Fehlverhalten im Bereich der Forschung. Die Ombudsperson und deren Stellvertreterin oder -vertreter werden für drei Jahre gewählt.

Ombudskommission

Keyvisual HsH

Nicht-Öffentliche Person

Vertreter*in

N.N.