Nicht-Öffentliche Person
Ombudsperson
Zusammen mit der Ombudskommission berät, vermittelt und schlichtet die Ombudsperson bei Meinungsverschiedenheiten und wissenschaftlichem Fehlverhalten im Bereich der Forschung. Die Ombudsperson und deren Stellvertreterin oder -vertreter werden für drei Jahre gewählt.
Ombudskommission

N.N.