Wir unterstützen Dich in der Studienberatung, wenn es im Studium nicht so läuft und bieten auch Beratung zum Thema Lernen lernen und Prüfungsvorbereitung an. Schau gerne auch bei unseren Veranstaltungen vorbei. Hier findet Ihr Unterstützungsangebote des Servicezentrums Beratung wenn es im Studium mal nicht so gut läuft.
FAQ
Ihr möchtet Euch Euer Curriculum noch mal anschauen? Oder nachschauen, welche Regelstudienzeit Euer erster Studienabschnitt hat? Schaut einfach hier nach.
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen bei den jeweiligen Fakultäten beantragt werden. Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt der Semesterbeitrag nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Beiträge an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn die Lehrenden zustimmen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Wenn Du in einem höheren Semester einsteigen möchtest, bewirb Dich im freigeschalteten Bewerbungs-Portal als Quereinsteiger*in.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachte auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag:
Fakultät I (alle Bachelor Studiengänge)
Fakultät III (Studiengänge Informationsmanagement, Journalistik, Medizinisches Informationsmanagement sowie alle Design-Studiengänge)
Fakultät IV (Studiengang Angewandte Informatik und Angewandte Informatik sowie Studiengang Mediendesign-Informatik)
Fakultät V (Studiengänge: Soziale Arbeit und Religionspädagogik und Soziale Arbeit).
Für weitere Fragen kontaktiere bitte die jeweilige Fakultät.
auf ein Teilzeitstudium.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Dabei ist zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (den auf den Bachelor-Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen (i.d.R. sind diese berufsbegleitend und kosten zusätzlich Studiengebühren, die deutlich höher sind als die ebenfalls anfallenden Semestergebühren.)
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) zwingende Voraussetzung. Dabei geht auch es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master, oder ist zumindest eng verwandt? Bei manchen Studiengängen (vor allem bei den aufeinander aufbauenden) ist das leicht herauszufinden. Bei Studiengängen, wo die Passung nicht klar ist, entscheidet nach der Bewerbung eine Kommission.
Viele Master-Studiengänge haben dann noch weitere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Das können Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung, Motivationsschreiben etc. sein.
Master-Studiengänge dauern 2-4 Semester.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich auch je nach Master-Studiengang. Oftmals finden auch Auswahlgespräche statt.
Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Viele Studierende bekommen mindestens einmal im Studium Zweifel, ob sie das Richtige studieren.
Wenn es Dir auch so geht, nimm direkt Kontakt zu uns auf: Studienberatung
Weitere Informationen zum Thema findest Du hier.
Wenn Du mit dem Gedanken spielst, eventuell doch eine Ausbildung zu beginnen, aber mehr Informationen benötigst, gibt es viele verschiedene Angebote. Du kannst dich zum Beispiel an die Beratung für Studienzweifler*innen der Agentur für Arbeit oder der Region wenden, nimm doch die wahr.
Wenn Du Dich über ein Problem im Studium beschweren möchtest, dass Du nicht innerhalb Deiner Fakultät klären konntest, kannst Du Dich auch an die Feedbackbox wenden.
Langzeitstudiengebühren fallen erst 6 Semester nach der Regelstudienzeit an. Es gibt aber auch Möglichkeiten sich von den Langzeitstudiengebühren befreien zu lassen. Weitere Informationen findest Du hier.
Die Kolleginnen der Sozialberatung des Studentenwerks helfen Dir gerne weiter, informieren über alternative Finanzierungsmöglichkeiten und bieten auch an der Hochschule Hannover Sprechstunden an.
Du möchtest oder musst ein oder zwei Semester aussetzen? Bis zum 31.3. bzw. bis zum 19.10 kannst Du noch einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Weitere Informationen und das Antragsformular findest Du hier. Achtung: Während der Beurlaubung ist das Semesterticket nicht gültig, Du musst aber weiterhin Wiederholungstermine von Prüfungen wahrnehmen.
Die Kolleg*innen der Hochschul-IT unterstützen Dich, wenn es um Fragen zu Deinem Hochschulaccount geht, bieten Anleitungen zu gängigen Systemen der Hochschule und informieren Dich über aktuelle Störungen. Weitere Informationen findest Du hier.
Studienberatung für Studierende
Ricklinger Stadtweg 120
1. Etage
Raum 1 J 1.21, 23 und 25
30459 Hannover