Benötigte Vorpraktika

Benötigte Vorpraktika

Einige Studiengänge verlagen als Zulassungsvoraussetzung ein Vorpraktikum. Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen.
Das Unternehmen oder die Einrichtung, wo Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an. Das Praktikum muss auch nicht an einem Stück absolviert werden. Es kann auch geteilt und in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen geleistet werden.

Das Vorpraktikum gilt als erfüllt bei
- einem einschlägigen Praktikum (Klasse 11) für den FOS-Abschluss (z.B. "Metalltechnik" für Elektrotechnik und Maschinenbau),
- einer einschlägig abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Tischler*in für Produktdesign) oder
- absolviertem Zivildienst, einem FSJ oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung für die Studiengänge Soziale Arbeit und Heilpädagogik.

Nach Fakultät sortiert finden Sie hier die Anforderungen und Fristen für die Vorpraktika:

Anforderungen nach Fakultät: