Anerkannter Bildungsträger von Bildungsurlauben in NRW
Ab sofort können Arbeiter*innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und die seit mindestens einem halben Jahr diesen Job haben, unsere Angebote als Arbeitnehmerweiterbildung nutzen.
In Niedersachsen wird es Bildungsurlaub genannt, in Nordrhein-Westfalen heißt es Arbeitnehmerweiterbildung. Welcher Begriff auch immer: Wir ermöglich ab sofort beides an der HsH-Akademie!
Wir sind von nun an unbefristet eine vom Land Nordrhein-Westfalenanerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung. Heißt: Personen aus Nordrhein-Westfalen haben einen leichteren Zugang zu den Angeboten der HsH-Akademie, die die Voraussetzungen erfüllen, als Angebot der Arbeitnehmerweiterbildung zu gelten.
In Niedersachsen erfolgt die Anerkennung je Bildungsurlaub, in Nordrhein-Westfalen ist die Anerkennung Trägergebunden. Da wir als HsH-Akademie bereits AZAV-zertifiziert sind, sind unsere Angebote automatisch – unter bestimmten Voraussetzungen – für die Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt.
Weitere Details zu der Anerkennung finden Sie in unseren FAQ.