10.09.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 10.09.21

Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, nach aktueller Infektions- und Rechtslage haben wir die Möglichkeit, im Wintersemester 2021/22 den Präsenzlehrbetrieb wieder aufzunehmen. Dies ist für uns ein wesentlicher Meilenstein für eine Rückkehr der Studierenden in unsere Hochschule.

Durch die gemeinsame disziplinierte Einhaltung aller Regeln des Hygienekonzeptes, hat es an der Hochschule Hannover kein größeres Corona-Infektionsgeschehen gegeben. Wir haben in den vergangenen Semestern weitgehend auf Präsenz unserer Beschäftigten und Studierenden verzichtet und unsere Lehrveranstaltungen fast vollständig digital durchgeführt. Dafür noch einmal herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.

Nach aktueller Infektions- und Rechtslage haben wir die Möglichkeit, im Wintersemester 2021/22 den Präsenzlehrbetrieb wieder aufzunehmen. Dies ist für uns ein wesentlicher Meilenstein für eine Rückkehr der Studierenden in unsere Hochschule. Selbstverständlich treffen wir weiterhin Maßnahmen, um weiterhin die Gesundheit unserer Beschäftigten und Studierenden soweit wie möglich zu schützen. Möglich macht die Rückkehr zum Präsenzlehrbetrieb insbesondere die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die die Rahmenbedingungen dafür beschreibt. Das ist im Wesentlichen die Anwendung der sogenannten 3G-Regel. Daneben ist weiterhin die konsequente Einhaltung und Umsetzung der bekannten und im Hygienekonzept beschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen notwendig.

Zutritt zu Gebäuden der Hochschule Hannover nur unter Einhaltung der 3G-Regel

Beschäftigte, soweit sie nicht in Lehrveranstaltungen tätig sind, haben weiter nach den bisherigen Bedingungen Zutritt zu Ihren Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen. Selbsttests werden auf Grundlage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin für Lehrende und Beschäftigte zur Verfügung gestellt.

Ab dem 20. September gilt für Studierende, Lehrende in Präsenzveranstaltungen, Gäste, Dienstleister etc., die die Gebäude der Hochschule Hannover betreten, die 3G-Regel. Ein Zutritt ist danach nur für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt. Als Nachweis sind entsprechende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sowie der Studierendenausweis bzw. amtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Führerschein) vorzulegen. Als Testnachweis gelten Testzertifikate von Hausärzt*innen oder Testzentren, die nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sind.

Personen, die zum Zwecke der Zugangsvoraussetzung getestet werden müssen, obliegt es, einen notwendigen Testnachweis mitzubringen. Ersatzweise ermöglicht die Hochschule zunächst bis zum 30.10.21, dass Personen eigene mitgebrachte Selbsttests unter Aufsicht in der Hochschule Hannover durchführen können. Entsprechende Testbereiche (Registrierungsdesks) werden an allen Hochschulstandorten eingerichtet.

Neben der 3G-Regel gelten insbesondere die folgenden grundlegenden Infektionsschutzmaßnahmen weiter:

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  • Ausreichende Lüftung von Veranstaltungs- und Arbeitsräumen
  • Tragepflicht von FFP2-Masken bzw. medizinischen Masken auf den Verkehrsflächen der Hochschule sowie in Veranstaltungen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten oder eine ausreichende Lüftung von Veranstaltungsräumen nicht sichergestellt werden kann
  • In den Gebäuden der Hochschule Hannover gilt diese Trageverpflichtung (mindestens medizinische Masken) grundsätzlich bis zur Einnahme des Studien- bzw. Arbeitsplatzes
  • Dokumentation der Anwesenheiten über QR-Tracing oder Dokumentationsformulare

Das Hygienekonzept wird diesbezüglich zeitnah angepasst und im Internet veröffentlicht.

Wir bitten alle Beteiligten, die immer noch notwendigen Maßnahmen strikt zu beachten. Durch gemeinsame Rücksichtnahme haben wir bislang erreichen können, dass es keinerlei Infektionsverbreitung an unserer Hochschule gegeben hat. Es liegt weiterhin ganz wesentlich in unserer eigenen Hand, uns gegenseitig zu schützen und so den Präsenzbetrieb so gut und so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können. Vor allem helfen wir dabei, auch denjenigen unter uns, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, eine sichere Teilnahme zu ermöglichen.

Kontrolle der Zutrittsberechtigung

Die Kontrolle der Zutrittsberechtigung nach der 3G-Regel zu Lehrveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen wird von Lehrenden und autorisiertem Personal i.d.R. unmittelbar zu Beginn der einzelnen (Lehr-)Veranstaltungen am Veranstaltungsort durchgeführt. Der Zutritt ist insoweit für berechtigte Personen mit Nachweis und unter Berücksichtigung der vorgenannten grundlegenden Infektionsschutzmaßnahmen bis zum Veranstaltungsort frei.

Lehrende und Veranstaltungsleitende sind unter Anwendung des Hausrechts berechtigt, Personen, die Infektionsschutzmaßnahmen und die 3G-Regel nicht beachten, den Zutritt zu den Veranstaltungen zu verweigern und ggf. der Hochschule Hannover zu verweisen. In diesen Fällen behält sich die Hochschulleitung vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Testbereiche/Registrierungsdesks

Testbereiche/Registrierungsdesks als Anlaufstellen für Personen, die einen Selbsttest vor Ort durchführen müssen, werden an den einzelnen Hochschulstandorten in folgenden Gebäudeteilen eingerichtet:

  • Campus Linden: Foyer Gebäude 1A und Foyer Gebäude 1H                                                               
  • Campus Ahlem: Foyer Gebäude 4A           
  • Campus Expo Plaza: Atrium Gebäude 2A                        
  • Campus Kleefeld: Café neben Mensa (Gebäude 3I)                 
  • Campus Bismarckstraße: Foyer Gebäude 5A                   

Die Testbereiche sind i.d.R. Mo.-Fr. in der Zeit von 7:00 – 15:00 Uhr besetzt.

Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium