Das Berufungsmanagement ist sowohl interner als auch externer Ansprechpartner für alle Berufungsverfahren an der Hochschule Hannover.
Vakante Professuren werden öffentlich ausgeschrieben. Neben einer Stellenanzeige in einer überregionalen Wochen- oder Tageszeitung sind die vollständigen Ausschreibungstexte immer hier zu finden. Die Ausschreibungsfrist beträgt i.d.R. vier Wochen, kann in Ausnahmefällen jedoch auch länger ausfallen.
Mit den Bewerbungen befasst sich eine für jedes Auswahlverfahren individuell zusammengesetzte Berufungskommission, die gem. § 26 Abs. 2 NHG zusammengesetzt ist. Üblicherweise gehören der Berufungskommission drei Mitglieder der Hochschullehrergruppe der Hochschule Hannover an, außerdem zwei oder drei externe Mitglieder, weiterhin jeweils ein Mitglied der Gruppe der Mitarbeitenden, der Studierenden und der MTV-Gruppe. Die Gleichstellungsbeauftragte hat u.a. ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen und nutzt dieses regelmäßig. Teilweise nimmt auch ein Verwaltungsmitglied der jeweiligen Fakultät zur administrativen Unterstützung teil.
Nachdem die Bewerbungsfrist verstrichen ist und die Berufungskommission sich konstituiert hat, kommt sie zu einer Auswahlsitzung zusammen. Diese Sitzung soll jeweils schnellstmöglich stattfinden, allerdings kann es infolge der zahlreichen Mitglieder – die zwingend teilnehmen müssen – gelegentlich zu Schwierigkeiten bei der Terminfindung kommen. Während der Auswahlsitzung werden die Bewerbungsunterlagen vollständig gesichtet und auf Basis der zuvor festgelegten und abgestimmtn Auswahlkriterien – im Einklang mit dem Ausschreibungstext – die Personen ausgewählt, die weiter berücksichtigt werden sollen. Regelmäßig werden etwa sechs Personen weiter berücksichtigt, es können jedoch in Abhängigkeit von Quantität und Qualität der vorliegenden Bewerbungen auch weniger oder mehr sein.
Diese Personen werden schnellstmöglich zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlgespräche werden in den einzelnen Fakultäten unterschiedlich ausgestaltet, ein Bestandteil ist jedoch stets eine Probevorlesung und/oder ein Probeseminar. Dieser Verfahrensschritt wird mir einer regulären Studierendengruppe vollzogen. Außerdem findet ein Gespräch mit der Berufungskommission statt, welches oft auf einem Probevortrag basiert, der vorzubereiten ist. Die Inhalte von Probevorlesungen und Probevorträgen werden bei der Einladung mitgeteilt. Weil für diesen Verfahrensschritt die Anwesenheit einer Studierendengruppe erforderlich ist, finden beispielsweise während der Semesterferien i.d.R. keine Auswahlgespräche statt. Zwischen dem Ende der Ausschreibungsfrist und dem Termin der Auswahlgespräche können damit einige Wochen vergehen.
In der anschließenden Kommissionssitzung wird der Berufungsvorschlag erarbeitet, der eine Liste mit festgeschriebener Reihenfolge von drei Personen enthalten soll. Sofern weniger als drei Personen als geeignet eingestuft werden, können auch nur zwei oder nur eine Person gelistet werden.
Das gesamte Verfahren wird nun in einem Berufungsbericht dokumentiert und dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend nimmt der Senat sowie das Präsidium zum Berufungsvorschlag Stellung. Nach Prüfung und Erteilung des Einvernehmens durch den Hochschulrat kann schließlich der Präsident den Ruf an die erstplatzierte Person der Berufungsliste erteilen. Die Gremien sind an feste Sitzungstermine gebunden. Der Senat tagt i.d.R. dreimal im Semester, das Präsidium i.d.R. alle zwei Wochen. Damit kann bereits bis zur Vorlage des Berufungsvorschlags beim Hochschulrat ein zeitlicher Versatz entstehen, abhängig von der Terminierung der Auswahlgespräche.
Nach erfolgter Ruferteilung wird zu Berufungsverhandlungen beim Präsidenten der Hochschule geladen. An diesem Termin nehmen außerdem der Dekan oder die Dekanin der Fakultät und der Berufungsbeauftragte teil. Bestandteil der Verhandlungen sind z.B. neben der räumlichen Ausstattung und der Einbindung in die Fakultät auch Berufungsleistungsbezüge.
Das Verhandlungsergebnis wird in einer Vereinbarung abgebildet, über die das Präsidium in der nächsten turnusmäßigen Sitzung entscheidet. Nach erfolgtem Beschluss des Präsidiums wird die Vereinbarung ausgestellt und versendet. Auf dieser Basis kann der Ruf angenommen werden. Sobald der Ruf angenommen wurde, werden alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zur Bestreitung des Rechtsweges kann die Einstellung durch den Präsidenten vorgenommen werden.
Die Einstellung wird schließlich durch den Präsidenten durchgeführt. Während die Berufungsverhandlung i.d.R. kurzfristig nach der Ruferteilung erfolgt, können bis zum eigentlichen Einstellungstermin noch einige Wochen oder Monate verstreichen.