02.04.2020

Aktuelles zum Coronavirus, 02.04.20

Liebe Studierende, liebe Professorinnen und Professoren, liebe Mitarbeiter*innen, heute erhalten Sie weitere aktuelle Informationen zu Entscheidungen und neuen Maßnahmen.

Lehrbetrieb
Der Präsenzlehrbetrieb ist weiterhin ausgesetzt, aktuell nach wie vor gemäß der Empfehlung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) bis zum 19. April 2020. Es finden derzeit keine Klausuren oder schriftlichen Prüfungen an der HsH statt, mündliche Prüfungen und Kolloquien können weiterhin durchgeführt werden, wobei die angeordneten Abstands- und Hygieneregelungen unbedingt einzuhalten sind.

Der Lehrbetrieb ist bzw. wird weitestgehend auf E-Learning und weitere alternative Lehr- und Lernformen umgestellt. Es werden so viele Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen wie möglich angeboten, ggf. in alternativen bzw. veränderten Prüfungsformen. Nachteile für Studierende werden so gering wie möglich gehalten. Nicht erbrachte Prüfungsleistungen sollen nicht als Fehlversuche zählen und nicht negativ auf Studienverläufe und Regelstudienzeiten angerechnet werden. Abgabefristen von Abschlussarbeiten, Seminararbeiten etc. sollen großzügig verlängert werden, z.B. um die Zeit der Schließung der Bibliotheken.

Detaillierte Regelungen hierzu liegen in der Verantwortung der Fakultäten und werden dort bekannt gegeben.

Bzgl. der Prüfungszeiträume und Semesterzeiten haben sich Präsidium und Dekan*innen darauf verständigt, dass Prüfungen innerhalb des Vorlesungszeitraums (bis 10.07.2020) vollständig flexibel angeboten werden können. Einzelheiten werden mit Blick auf die Spezifika der jeweiligen Studiengänge und Lehrveranstaltungen in den Fakultäten entschieden und bekannt gegeben.

Die Entscheidung über eine Verlängerung der Vorlesungs- / Prüfungszeit sowie den Beginn des Wintersemesters mit einem ggf. vorgeschalteten Prüfungszeitraum wurde mit Blick auf die noch nicht ausreichend gut einschätzbare Entwicklung zurückgestellt.

Rückkehr aus dem Ausland und besonders betroffenen Gebieten in Deutschland
Rückkehrende aus dem Ausland sowie laut Robert-Koch-Institut besonders betroffenen Gebieten in Deutschland sind verpflichtet, sich unverzüglich mit der Dienststelle in Verbindung zu setzen und den Aufenthalt telefonisch bzw. per E-Mail bei den direkten Vorgesetzten zu melden.

Die Dekan*innen bzw. Leitungen der Organisationseinheiten prüfen im Einzelfall, ob Rückkehrende zur Verhinderung ernsthafter Gesundheitsgefahren für Kolleg*innen von Zuhause arbeiten und stimmen die Entscheidung mit Frau Aldag (Professor*innen und Beamt*innen) bzw. Frau Mühl-Beulke (Tarifbeschäftigte) aus dem Dezernat 1 ab. Während der Prüfung sind Rückkehrende dringend gebeten, ab dem Tag der Rückkehr innerhalb von 14 Tagen über die ohnehin geltenden Verhaltensvorgaben hinaus, jedwede Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um im Fall einer Infizierung die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden.

Wird von den Dekan*innen bzw. Leitungen der Organisationseinheiten entschieden, dass Rückkehrende von Zuhause arbeiten sollen, ist es den Rückkehrenden bis auf Weiteres untersagt, die Räumlichkeiten der HsH aufzusuchen oder in anderer Weise in persönlichen Kontakt mit Kolleg*innen zu treten.

Verträge mit Studentischen Hilfskräften
Obgleich die Erledigung der in den Hilfskraftverträgen vereinbarten Tätigkeiten zurzeit in einer Reihe von Fällen nicht (in vollem Umfang) möglich ist, hält die HsH die Hilfskraftvertragsverhältnisse aufrecht und leistet die Vergütungen wie vereinbart. Allerdings besteht die Erwartung, dass die durch Zeitablauf hinfällig gewordenen Leistungen durch die studentischen Hilfskräfte nach Möglichkeit nachgeholt oder vergleichbare Tätigkeiten übernommen werden.

Elektronischer Schriftverkehr mit dem Personaldezernat und dem Finanzmanagement
Aufgrund der aktuellen Situation nehmen das Personaldezernat und das Finanzmanagement nun bis auf Weiteres Anträge und sonstige Anliegen der Fakultäten und Organisationseinheiten ohne (digitale) Unterschrift per E-Mail entgegen und bearbeiten diese weiter. Die E-Mails müssen nur erkennen lassen, dass diese von einer unterschriftsberechtigten Person oder von einer Person, auf die die Unterschriftsbefugnis delegiert wurde, stammen. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind.

Wertgrenzen für Beschaffungen und Auftragsvergaben
Bis zunächst 31. Mai 2020 ist die Wertgrenze für Direktkäufe von 1.000 Euro auf 20.000 Euro netto im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen angehoben. Für in diesem Zeitraum getätigte Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb dieser Wertgrenze sind keine Vergleichsangebote erforderlich. Die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt davon unberührt. Ebenso wird im selben Zeitraum die Wertgrenze für Haushaltsrechtliche Genehmigungen von 10.000 Euro auf 23.800 Euro brutto (entspricht 20.000 Euro netto) angehoben. Ebenfalls angehoben wurde die Wertgrenze für die Verhandlungsvergabe. Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Herr Köchy und Herr Ohlscher vom Dezernat 4 Finanzmanagement gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf der Website hat das Team Infektionsschutz häufig gestellte Fragen gesammelt. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Dort können Sie auch alle Informationstexte mit einem Klick nachlesen. Allgemeine, weit umfassende FAQ stellt das Robert-Koch-Institut bereit.

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck in dieser schwierigen Situation alle Professor*innen, Mitarbeitende und Studierende zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten.

Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neuen Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie die Kanäle regelmäßig.

Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium