Team des Präsidiumsbüros

Heike Jaschkowitz
Vorzimmer des Präsidenten

Claudia Jürgens
Vorzimmer HVP / Geschäftsführung Präsidium

Claudia Erdmann
Vorzimmer NVPs / Geschäftsführung Senat und Hochschulrat
Referent des Präsidenten

Christoph Bönhoff
Der Referent des Präsidenten unterstützt die Hochschulleitung bei der Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Aufgabengabenschwerpunkte. Neben der Analyse zu hochschulpolitischen Themen gehört die Beratung und fachliche Zuarbeit für Entscheidungen der Hochschulleitung in strategischen und operativen Belangen sowie die Organisation und Betreuung von Senat und Hochschulrat zu den Aufgaben des Referenten.
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Berufungsmanagement

Mona Sandvoß
Dr. Sabine Todt
Das Berufungsmanagement ist sowohl interner als auch externer Ansprechpartner für alle Berufungsverfahren an der Hochschule Hannover.
Vakante Professuren werden öffentlich ausgeschrieben. Neben einer Stellenanzeige in einer überregionalen Wochen- oder Tageszeitung sind die vollständigen Ausschreibungstexte immer hier zu finden. Die Ausschreibungsfrist beträgt i.d.R. vier Wochen, kann in Ausnahmefällen jedoch auch länger ausfallen.
Mit den Bewerbungen befasst sich eine für jedes Auswahlverfahren individuell zusammengesetzte Berufungskommission, die gem. § 26 Abs. 2 NHG zusammengesetzt ist. Üblicherweise gehören der Berufungskommission drei Mitglieder der Hochschullehrergruppe der Hochschule Hannover an, außerdem zwei oder drei externe Mitglieder, weiterhin jeweils ein Mitglied der Gruppe der Mitarbeitenden, der Studierenden und der MTV-Gruppe. Die Gleichstellungsbeauftragte hat u.a. ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen und nutzt dieses regelmäßig. Teilweise nimmt auch ein Verwaltungsmitglied der jeweiligen Fakultät zur administrativen Unterstützung teil.
Nachdem die Bewerbungsfrist verstrichen ist, kommt die Berufungskommission zu einer ersten Sitzung zusammen. Diese Sitzung soll jeweils schnellstmöglich stattfinden, allerdings kann es infolge der zahlreichen Mitglieder – die zwingend teilnehmen müssen – gelegentlich zu Schwierigkeiten bei der Terminfindung kommen. Während der ersten Sitzung werden die Bewerbungsunterlagen vollständig gesichtet und auf Basis der zuvor festgelegten Auswahlkriterien – im Einklang mit dem Ausschreibungstext – die Personen ausgewählt, die weiter berücksichtigt werden sollen. Regelmäßig werden etwa sechs Personen weiter berücksichtigt, es können jedoch in Abhängigkeit von Quantität und Qualität der vorliegenden Bewerbungen auch weniger oder mehr sein.
Diese Personen werden schnellstmöglich zu den Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlgespräche werden in den einzelnen Fakultäten unterschiedlich ausgestaltet, ein Bestandteil ist jedoch stets eine Probevorlesung und/oder ein Probeseminar. Dieser Verfahrensschritt wird mir einer regulären Studierendengruppe vollzogen. Außerdem findet ein Gespräch mit der Berufungskommission statt, welches oft auf einem Probevortrag basiert, der vorzubereiten ist. Die Inhalte von Probevorlesungen und Probevorträgen werden bei der Einladung mitgeteilt. Weil für diesen Verfahrensschritt die Anwesenheit einer Studierendengruppe erforderlich ist, finden beispielsweise während der Semesterferien i.d.R. keine Auswahlgespräche statt. Zwischen dem Ende der Ausschreibungsfrist und dem Termin der Auswahlgespräche können damit einige Wochen vergehen.
Im Anschluss an die Auswahlgespräche findet eine zweite Sitzung der Berufungskommission statt. Dort wird der Berufungsvorschlag erarbeitet, der eine Liste mit festgeschriebener Reihenfolge von drei Personen enthalten soll. Sofern weniger als drei Personen als geeignet eingestuft werden, können auch nur zwei oder nur eine Person gelistet werden.
Das gesamte Verfahren wird nun in einem Berufungsbericht dokumentiert und dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend nimmt der Senat zum Berufungsvorschlag Stellung und das Präsidium legt den Berufungsvorschlag schließlich dem MWK mit der Bitte um Prüfung und Ruferteilung vor. Diese Gremien sind an feste Sitzungstermine gebunden. Der Senat tagt i.d.R. dreimal im Semester, das Präsidium i.d.R. alle zwei Wochen. Damit kann bereits bis zur Vorlage des Berufungsvorschlags beim MWK ein zeitlicher Versatz von gut zwei Monaten entstehen, abhängig von der Terminierung der Auswahlgespräche.
Das MWK überprüft den Berufungsbericht und die einzelnen Gremienbeschlüsse. Nach erfolgter Prüfung wird der Ruf an die erstplatzierte Person der Berufungsliste erteilt. Die Prüfung eines Vorgangs dauert üblicherweise einige Wochen.
Nach erfolgter Ruferteilung wird zu Berufungsverhandlungen beim Präsidenten der Hochschule geladen. An diesem Termin nehmen außerdem der Dekan oder die Dekanin der Fakultät und der Berufungsbeauftragte teil. Bestandteil der Verhandlungen sind z.B. neben der räumlichen Ausstattung und der Einbindung in die Fakultät auch Berufungsleistungsbezüge.
Das Verhandlungsergebnis wird in einer Vereinbarung abgebildet, über die das Präsidium in der nächsten turnusmäßigen Sitzung entscheidet. Nach erfolgtem Beschluss des Präsidiums wird die Vereinbarung ausgestellt und versendet. Auf dieser Basis kann der Ruf angenommen werden. Sobald das MWK die Hochschule über die Rufannahme unterrichtet hat, werden alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zur Bestreitung des Rechtsweges kann die Einstellung durch den Präsidenten vorgenommen werden.
Die Einstellung wird schließlich durch den Präsidenten durchgeführt. Während die Berufungsverhandlung i.d.R. kurzfristig nach der Ruferteilung erfolgt, können bis zum eigentlichen Einstellungstermin noch einige Wochen verstreichen.
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Arbeitssicherheit der Hochschule Hannover ist Ansprechpartner für alle Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen insbesondere die Hochschulleitung, Fachverantwortliche in den Fakultäten und Organisationseinheiten sowie Mitarbeitende und Interessenvertretungen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Sicherheitsingenieure pflegen den Kontakt zu externen Dienststellen und Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht, Landesunfallkasse, Berufsfeuerwehr etc.) und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Betriebsärztinnen des externen arbeitsmedizinischen Dienstes MEDITÜV. Darüber hinaus unterstützt die Arbeitssicherheit durch Serviceleistungen insbesondere in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Unterweisung und bei der Durchführung von arbeitsplatzbezogenen Messungen (Lärm, Beleuchtung, Raumklima).
Ralf Kühl
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Für Rückfragen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung
Betriebsärztlicher Dienst
MEDITÜV GmbH & Co.KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel.: 0511 9986-1726
Fax: 0511 9986-1279
MEDITÜV Homepage
Mobilfunknummer/ E-Mailadresse der Ärztin im arbeitsmedizinischen Dienst:
Ansprechperson für die Hochschule Hannover
Fr. Dr. von der Becke
Tel.: 0160 8881893
stvonderbecke(at)medituev.de
Controlling

Frank Wunderlich
Das Controlling befasst sich mit den Themen
- Co-Bericht/ monatlich (Budget)
- Risikomanagement
- Leistungsbezogene Mittelzuweisung (LOM)
- Korruptionsbekämpfung
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Stabsstelle Drittmittel Lehre

Dagmar Thomsen
Der Stabsstelle obliegt es, die Abläufe, Aufgaben und Optionen im Kontext der Drittmittel Lehre unter besonderer Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung und des Profils der HsH optimal zu implementieren. Damit einher geht die hochschulübergreifende Koordination aller an den Projekten beteiligten Akteurinnen und Akteure in den fünf Fakultäten und den Organisationseinheiten sowie ggf. externen Kooperationpartner*innen.
Über die strategische Aufstellung entsprechender Projektanträge hinaus ist in der Stabsstelle die aktive, gestaltende Kommunikationsschnittstelle zwischen den ausschreibenden resp. geldgebenden Institutionen und den internen Akteur*innen angesiedelt. Darüber hinaus ist die Strategie Marketing/Öffentlichkeitsarbeit zu konzipieren – einschließlich der strategischen Entscheidungsbefugnis.
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- Informationen aus der Stabsstelle Drittmittel Lehre
Ihr Kontakt zur Geschäftsstelle
Hochschule Hannover
Geschäftsstelle Präsidium
Expo Plaza 4
30539 Hannover
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Veranstaltungen
Stabsstelle Drittmittel Lehre