Bewerbungsportal für höhere Fachsemester und Quereinsteiger*innen

Sehr geehrte Studieninteressierte,

das Bewerbungsportal für das Sommersemester 2024 (Semesterbeginn: 01.03.2024) wurde geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Wintersemester 2024/25, welches am 01.09.2024 startet, ab Ende Mai 2024 bewerben  können.

 

Bevor Sie den Bewerbungsprozess starten, lesen Sie die Hinweise für Quereinsteiger*innen vor der Bewerbung sorgfältig durch. Anschließend können Sie sich bewerben.

Hinweise für Quereinsteiger*innen vor der Bewerbung

Wenn Sie vorher den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, müssen Sie in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft werden (Pflichteinstufung).

Ausnahme bei den Fakultäten I und II: Wenn Sie vorher in demselben Studiengang an einer anderen Fachhochschule studiert haben, werden Sie automatisch in das nächsthöhere Semester eingestuft.

Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester kann in diesem Fall bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt werden! Geben Sie daher bei der Online-Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen.

Sofern Sie vorher einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule, Universität oder an der Hochschule Hannover studiert und dort Leistungen erbracht haben, sollten Sie sich vor der Bewerbung bei der Prüfungsverwaltung erkundigen, ob die erbrachten Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichen. Sollten nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorhanden sein, so muss die Einstufung in das 1. Fachsemester erfolgen (vorausgesetzt der jeweilige Studiengang wird zu dem Semester angeboten), so dass Sie lediglich einen Bewerbungsantrag für das 1. Fachsemester abgeben dürfen. Bei ausreichend anerkennungsfähigen Leistungen geben Sie bei der Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät.

Wenn aber nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen vorhanden sind, kann die Einstufung auch in das 1. Fachsemester erfolgen. Aus diesem Grund bewerben Sie sich zwar zunächst für ein höheres Fachsemester, stellen aber auch einen Antrag „in Vorbereitung“ für das 1. Fachsemester.

Ausnahme bei der Fakultäten IV: Wenn Sie vorher in dem gleichen Studiengang (Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften) an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, werden Sie automatisch in das nächsthöhere Semester eingestuft. Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nicht zulässig!

Einstufungen/Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Es wird dringendst empfohlen, Informationen über eine mögliche Einstufung/Anerkennung frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei dem Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsverwaltung einzuholen, da es nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist, Änderungen am Bewerbungsantrag vorzunehmen, einen Bewerbungsantrag zurückzuziehen oder abzugeben.

In beiden oben genannten Fällen wird die Einstufung durch den Prüfungsausschuss der Fakultäten geprüft.

Ansprechpersonen

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