- Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Hochschule Hannover nur für einen Studiengang bewerben dürfen. Bewerbungen um weitere Studienplätze an anderen Hochschulen sind zusätzlich möglich.
- Bewerber*innen für den Studiengang Bachelor Pflege nutzen bitte ausschließlich das Bewerbungsportal. Nach der Bewerbungsfrist wird das Bewerbungsportal dieses Studienganges deaktiviert.
- Sollte die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen und Ihr Zeugnis noch VOR Ablauf der Bewerbungsfrist ausgestellt werden, so warten Sie bitte und bewerben Sie sich erst, wenn Ihre Abschlussnote feststeht.
- Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen unterliegen einem gesonderten Bewerbungsverfahren. Hier gelten andere Bewerbungsfristen als oben genannt!
Sie können sich über das Bewerbungsportal auf der Webseite der HsH auf einen Studiengang bewerben.
Die Freischaltung des Bewerbungsportals findet voraussichtlich zu folgenden Zeiten statt:
- Sommersemester i.d.R ab ca. Mitte November
- Wintersemester i.d.R. ab ca. Ende Mai
Deutsche Hochschulzulassungsberechtigung*:
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
- Sommersemester: 15. Januar
- Wintersemester: 15. Juli
Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
- Sommersemester: 1. März
- Wintersemester: 1. September
Bewerbungsschluss für die dualen Bachelor-Studiengänge der Fakultät II
Wintersemester 01. September
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung*:
- Sommersemester:15. November
- Wintersemester:15. Mai
*Es zählt jeweils der Poststempel.
Wenn Sie im Besitz ausländischer Bildungsnachweise sind, müssen diese, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, für den Hochschulzugang über uni-assist geprüft werden.
Informationen über das Bewerbungsverfahren sowie über das Studienkolleg finden Sie auf unserer Website.
Bewerbung für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen
Bewerbungsverfahren für das Studienkolleg
Das Vorpraktikum kann aufgrund der Umstände, die aus der aktuellen Corona-Pandemie hervorgehen, um 1 Jahr verschoben werden. Es muss bis zum Vorlesungsende des 4. Semesters bei uns vorliegen. Diese Regelung gilt für die Studiengänge:
- Elektro- und Informationstechnik
- Mechatronik
- Wirtschaftsingenieur/in Elektrotechnik
Diese Studiengänge sind ohne Zulassungsbeschränkung:
- Angewandte Mathematik
- Elektro- und Informationstechnik
- Mechatronik
- Technisches Informationsdesign und technische Redaktion
- Wirtschaftsingenieur/in Elektrotechnik
Das Vorpraktikum kann aufgrund der Umstände, die aus der aktuellen Corona-Pandemie hervorgehen, um 1 Jahr verschoben werden. Es muss bis zum Vorlesungsende des 4. Semesters bei uns vorliegen. Diese Regelung gilt für die Studiengänge:
- Ingenieurinformatik Maschinenbau
- Maschinenbau
- Verfahrenstechnik, Energietechnik, Umwelttechnik
- Wirtschaftsingenieur/in Maschinenbau
Diese Studiengänge sind ohne Zulassungsbeschränkung:
Abteilung Bioverfahrenstechnik
- Lebensmittelverpackungstechnologie
- Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie
- Technologie Nachwachsender Rohstoffe
Abteilung Maschinenbau
Diese Studiengänge sind ohne Zulassungsbeschränkung:
- Konstruktionstechnik (dual) (B.Eng.)
- Mechatronik (dual) (B.Eng.)
- Produktionstechnik (dual) (B.Eng.)
- Wirtschaftsingenieur/in (Technischer Vertrieb) (dual) (B.Eng.)
Bewerbungsschluss (der Poststempel ist ausschlaggebend)
Der Studiengang Masterstudiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau dual (M. A.) ist mit Zulassungsbeschränkung.
Bewerbungsschluss (der Poststempel ist ausschlaggebend): Sommersemester 15. Januar
Integrated Media & Communication: dualer Studiengang mit Auswahlgesprächen, Studienbeginn im Wintersemester.
Folgende Bachelor-Studiengänge erfordern eine künstlerische Eignungsprüfung:
- Fotojournalismus und Dokumentarfotografie (BA)
- Innenarchitektur (BA)
- Mediendesign (BA)
- Modedesign (BA)
- Produktdesign (BA)
- Szenografie - Kostüm - Experimentelle Gestaltung (BA)
- Visuelle Kommunikation (BA)
Für mehr Informationen melden Sie sich bei der zuständigen Fakultät:
Hochschule Hannover
Fakultät III - Medien, Information und Design
Expo Plaza 2
30539 Hannover
Für den Master-Studiengang Mittelständische Unternehmensführung in Entrepreneurship (MMU) startet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 01. März.
Bachelor-Studienganges Pflege (berufsbegleitend):
Für den 1. Studienabschnitt:
Öffnung des Bewerbungsportals ca. Ende Oktober
Bewerbungsstichtag ist der 30. November
Für den 2. Studienabschnitt:
Bewerbungszeitraum für die Einstufungsprüfung: 01. Februar - 15. März
Bewerbungsstichtag nach erfolgreicher Einstufungsprüfung ist der 15. Juli
Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit und Heilpädagogik
ACHTUNG (vorübergehende Änderung für o.g. Studiengänge/Sommersemester 2021)
Der Nachweis über das Praktikum ist (aufgrund der Umstände, die aus der aktuellen Corona-Pandemie hervorgehen) zum Sommersemester 2021 im Laufe des Bachelor-Studiums eigenständig nachzureichen, falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keine entsprechende Tätigkeit nachweisen können. Andernfalls ist der Nachweis regulär bis zum Studienbeginn einzureichen.
Heilpädagogik:
Vor der Aufnahme des Studiums ist ein dreimonatiges ganztägiges Vorpraktikum in einem einschlägigen sozialen oder heilpädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren und zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Einschlägige Vorerfahrungen (z. B. Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder berufliche Tätigkeiten in der Alten,- Behinderten- oder Jugendhilfe) können als gleichwertig anerkannt werden. Das Vorpraktikum kann auch halbtags über sechs Monate abgeleistet werden.
Soziale Arbeit:
Vor der Aufnahme des Studiums ist ein ganztägiges Vorpraktikum von sechs Wochen in einem einschlägigen sozialen, diakonischen oder religionspädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren und zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Einschlägige Vorerfahrungen (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder berufliche Tätigkeiten in Einrichtungen der Sozialen Arbeit) können auf Antrag als gleichwertig anerkannt werden. Das Vorpraktikum kann auch halbtags über 12 Wochen abgeleistet werden.
Zum Studium in den Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit und Heilpädagogik können zum Sommersemester 2021 ausnahmsweise Bewerber*innen zugelassen werden, die aufgrund der Corona-Pandemie kein Vorpraktikum nach § 4 ZulO‐BA, Tl.B1 absolvieren konnten. Die Bewerber*innen müssen mit den Bewerbungsunterlagen nachweisen, dass sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, diesen aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht antreten oder das Praktikum deswegen nicht vollständig ableisten konnten. Das sechswöchige bzw. dreimonatige Praktikum muss von den Bewerber*innen im Falle ihrer Zulassung im Laufe ihres Bachelor-Studiums eigenständig nachgeholt sowie nachgewiesen werden.
Master-Studiengang Social Work:
Dieser Studiengang wird alle fünf Semester angeboten.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Fakultät V.
Bitte achten Sie auf die Sonderregelungen während der Corona-Pandemie.
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