07.12.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 07.12.21

Liebe HsH-Angehörige, die weitere Entwicklung der Corona-Lage ist derzeit leider nur schwer prognostizierbar. Wir möchten Sie dennoch gerne darüber informieren, wie der Betrieb der HsH für die nächsten Wochen geplant ist und Ihnen noch einige weitere Hinweise an die Hand geben.

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Keinerlei Infektionsgeschehen an der Hochschule
An der HsH ist bislang weiterhin keinerlei Infektionsgeschehen festzustellen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Beteiligten für das hervorragende Engagement zur Organisation unseres Hochschulbetriebs unter den Pandemiebedingungen. Genauso gilt unser Dank allen Hochschulmitgliedern, die sich mit hoher Eigenverantwortung vorbildlich an die Reglungen des Hygienekonzepts halten.

Präsenzlehre bis zum 21. Dezember
Die Hochschulen in Niedersachsen haben eine Zusage seitens des Ministeriums, dass der Präsenzlehrbetrieb unabhängig von der nicht eindeutigen Rechtslage bis zum 21. Dezember 2021 unter den bestehenden 3G-Bedingungen aufrechterhalten werden kann, soweit sich die Situation nicht deutlich ändert. Das weitere Vorgehen wird maßgeblich von der neuen Corona-Verordnung abhängig sein. Sofern Fakultäten bzw. einzelne Lehrende bereits vor dem 21. Dezember 2021 in den Online- bzw. Hybridbetrieb wechseln möchten und keine Nachteile für die Lehrorganisation entgegenstehen, ist dies möglich. Entscheidungen hierüber werden in den Dekanaten getroffen.
Damit endet der Präsenzlehrbetrieb für das Jahr 2021 am 21. Dezember. Ab dem 22. Dezember beginnt eine Weihnachtspause.

Lehrbetrieb und Prüfungen nach der Weihnachtspause
Am 3. Januar 2022 setzt die HsH ihren Lehrbetrieb im Onlineformat fort. Für die anstehenden Prüfungen sollen so weit wie möglich Distanzformate angewendet werden; soweit dies nicht möglich ist, werden unter den dann geltenden Regeln auch Präsenzprüfungen durchgeführt.

Ausblick auf das Sommersemester 2022
Für das Sommersemester 2022 plant die Hochschule Hannover, soweit irgend möglich, Präsenzbetrieb. Alle Studierenden und Lehrenden werden deswegen gebeten, sich darauf einzustellen.

Wichtige Verhaltensregeln
Wir wiederholen unsere dringende Bitte, die kommunizierten Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten. Sie stehen online zum Nachlesen zur Verfügung. Besonders wichtig ist das Einhalten der 3G-Regel. Nur wenn sich alle Studierenden und Beschäftigten daranhalten, kann die HsH ihren (eingeschränkten) Präsenzbetrieb fortsetzen und Infektionen auf dem Campus können vermieden werden. Vor diesem Hintergrund müssen wir Personen, die die 3G-Regel nicht befolgen, leider vom Betreten des Hochschulgeländes in Ausübung des Hausrechts ausschließen.
Wichtig ist nach wie vor die Möglichkeit der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten und Kontakten, falls infizierte Personen in der Hochschule waren. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen. Wir bitten daher eindringlich, das Anwesenheitserfassungssystem QR Travel vor Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu nutzen.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen das Tragen von FFP2-Masken. Gemäß der allgemeinen Maskenpflicht an der HsH ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ebenfalls ausreichend. Allerdings zeigt eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts, dass mit FFP2-Masken nur noch ein minimales Infektionsrisiko besteht – sofern diese richtig sitzen.

Informationen für Beschäftigte

Meldung von Arbeitsunfähigkeit
Zur Entlastung der Arztpraxen ist weiterhin erst nach dem fünften Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese Regelung gilt längstens bis zum Ende des Sommersemesters 2022, also bis zum 31. August 2022.

Mobile Arbeit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage haben sich das Präsidium und der Personalrat bereits jetzt darauf verständigt, die erweiterten Möglichkeiten zur Mobilen Arbeit über das Ende des Wintersemesters 2021/2022 hinaus bis längstens zum Ende des Sommersemesters 2022 (also bis zum 31. August 2022) zu verlängern. Das heißt, dass insbesondere der Umfang der Mobilen Arbeit weiterhin auf bis zu 100% der individuellen wöchentlichen Sollarbeitszeit ausgedehnt werden kann. Weitere aktuelle Informationen zum Mobilen Arbeiten entnehmen Sie bitte dem Beitrag „Homeoffice bzw. Mobiles Arbeiten“ in der HsH-Infektionsschutzmail vom 22. November 2021.

Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs. Beim Land Niedersachsen finden Sie online gute Hinweise zur Quarantäne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium