Fakultät I – Elektro- und Informationstechnik
Für die Studiengänge Energietechnik und Informationstechnik, Mechatronik sowie Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik.
Dauer: 6 Wochen, darin enthalten:
• Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (z.B. Formung)
• Grundfertigkeiten der Verarbeitung (Bsp. Schaltungsaufbau, Verdrahtungen, Löten, etc.)
• Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
• Automatisierungstechnik (Fertigungstechniken)
• Einblicke in betriebliche Arbeitsprozessen (Arbeitsvorbereitung, Projektabwicklung, etc.)
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik sind auch folgende Bereiche möglich:
und/oder Wirtschaft:
• Logistik (Planung und Steuerung)
• Grundlagen des betrieblichen Handelns
• Aufgabenverteilung der Organisationstruktur
Es müssen für das Vorpraktikum nicht alle, aber mindestens einer der genannten Bereiche absolviert worden sein.
Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten sechs Wochen muss jedoch spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters (28.2. oder 31.8. des Jahres) vorliegen.
Fakultät II – Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik
hier: Abteilung Maschinenbau
Nur für die Studiengänge Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Energietechnik und Umwelttechnik, Ingenieurinformatik Maschinenbau sowie Wirtschaftsingenieur Maschinenbau.
Dauer: 10 Wochen, darin enthalten:
– Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (maschinell und von der Hand)
– Einblicke in die betrieblichen Arbeitsprozesse
– Automatisierungstechnik (CNC Maschinen und Automatische Fertigungslinien)
– Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)
Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten zehn Wochen muss jedoch spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des dritten Semesters (1. März oder 20. September des Jahres) vorliegen.
Für die dualen Studiengänge Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik sowie Technischer Vertrieb ist kein Vorpraktikum nötig.
Fakultät III – Medien, Information und Design
hier: Abteilung Design und Medien
Für die Studiengänge Innenarchitektur, Modedesign, Produktdesign sowie Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung im handwerklichen oder technischen Bereich.
Dauer: 6 Wochen.
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt (1.9.) absolviert sein.
Für die Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Mediendesign sowie Visuelle Kommunikation ist kein Vorpraktikum nötig.
hier: Abteilung Information und Kommunikation
Für den Studiengang Journalistik Tätigkeit in den Redaktionen von Sendeanstalten, Verlagshäusern, Produktionsfirmen, Medienagenturen oder Journalistenbüros (min. drei festangestellte Mitarbeiter*innen), Dauer: 6 Wochen
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt (1.9.) absolviert sein.
Für die Studiengänge Informationsmanagement, Medizinisches Informationsmanagement, Veranstaltungsmanagement sowie Public Relations ist kein Vorpraktikum nötig.
Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik
Für den Studiengang Verwaltungsinformatik wird ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer Behörde – die Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt – verlangt. Enthalten soll das Praktikum:
– Grundlagen des Verwaltungshandelns
– Aufbau der niedersächsischen Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene
– Aufgaben und Organisation der Praxisstelle
Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales
Für den Studiengang Heilpädagogik wird ein mindestens dreimontatiges Vorpraktikum in einer sozialen Einrichtung, möglichst in einer Institution der Alten-, Behinderten- oder Jugendhilfe verlangt. Das Praktikum kann auch in zwei Teilabschnitten absolviert werden.
Für den Studiengang Soziale Arbeit wird ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum im Bereich der sozialen Arbeit verlangt. Vergleichbare Vorbildungen oder Tätigkeiten können anerkannt werden.
Für den Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit ist ein sechswöchiges Vorpraktikum in einem für den Studiengang relevanten Tätigkeitsfeld nötig.
Alle Vorpraktika müssen entweder in Vollzeit absolviert werden oder – bei Tätigkeiten in 50% Teilzeit – in der doppelten Dauer.
Alle Vorpraktika für die Studiengänge der Fakultät V müssen bis zum Studienantritt (1.3. oder 1.9.) absolviert sein.
Für den dualen Studiengang Pflege ist kein Vorpraktikum nötig.