
Ziel der Akkreditierung ist es, die Qualität in Lehre und Studium durch die Feststellung von Mindeststandards zu sichern. Im Kern geschieht dies durch Qualitätsbeurteilungen externer Gutachter*innen. Qualitätssichernde Akkreditierungsverfahren sollen Studierenden, Arbeitgeber*innen und Hochschulen eine verlässliche Orientierung sowie verbesserte Transparenz über die nach § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge ermöglichen. Die Akkreditierungsverfahren sollen zudem dazu beitragen, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen sowie die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu verbessern.
Bei der Akkreditierung und der Re-Akkreditierung werden Studiengänge z.B. hinsichtlich ihrer Curricula, ihrer Studierbarkeit, ihrer Prüfungsorganisation, der im Fach vorhandenen Beratungsangebote sowie hinsichtlich ihrer internationalen Ausrichtung betrachtet und überprüft. Im Prozess des Akkreditierungsverfahrens bietet das Servicezentrum Lehre (Z2) den Studiengangsverantwortlichen in den Fakultäten ein breites Spektrum von Unterstützungsangeboten an.