18.03.2020

Aktuelles zum Coronavirus, 18.03.20

Liebe Studierende, liebe Professorinnen und Professoren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, anbei senden wir Ihnen wieder eine aktuelle Info-Mail zur Lage, für die wir auch regelmäßig Ihre Nachfragen aufnehmen und die aktuellsten Entscheidungen kommunizieren.

Prüfungen

Bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 bleibt der Präsenzlehrbetrieb eingestellt. Es werden auch keine Klausuren oder schriftlichen Prüfungen an der Hochschule stattfinden, mündliche Prüfungen und Kolloquien können weiterhin durchgeführt werden, wobei die empfohlenen Abstands- und Hygieneregelungen unbedingt einzuhalten sind.

Abgabe von Abschlussarbeiten

Zum Verfahren zur Abgabe von Abschlussarbeiten während der Schließzeit bis 19. April 2020 prüfen Studierende bitte ihren E-Mail-Account der HsH. Sofern nicht bereits entsprechende Informationen aus der Abteilung bekannt gemacht wurden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre Prüfungsverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfragen aufgrund von eingeschränkter Erreichbarkeit nicht immer sofort beantwortet werden können.

Öffnungszeiten der Gebäude

Hinsichtlich der in der letzten Infomail angekündigte verkürzten Öffnungszeiten der Hochschulgebäude haben sich noch Koordinationsprobleme in der Umsetzung ergeben. Es bleibt daher bis auf Weiteres bei den herkömmlichen Öffnungszeiten.

Erfassung der in mobiler Arbeit geleisteten Stunden

Mitarbeitende, die Arbeitsleitung in mobiler Arbeit erbringen, bitten wir, die mobil geleisteten Arbeitsstunden wöchentlich per E-Mail an zeiterfassung@hs-hannover.de mit cc an Ihre*n Vorgesetzte*n zu melden. In mobiler Arbeit kann höchstens die vertraglich festgelegte individuelle wöchentliche Arbeitszeit erbracht werden.

Fortzahlung des Entgelts/der Bezüge bei Kinderbetreuung

Wenn aufgrund der Schließung einer Kindertagesstätte oder Schule die Betreuung eines minderjährigen Kindes sichergestellt werden muss und eine anderweitige Betreuung nicht gewährleistet ist, soll in erster Linie versucht werden, in Absprache mit dem Vorgesetzten von zuhause aus zu arbeiten. Sofern Mobiles Arbeiten absolut nicht durchführbar oder zweckmäßig ist, kann Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts oder Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beantragt werden. Der Antrag wäre mit einer Stellungnahme der bzw. des Vorgesetzten (z. B. „Mobiles Arbeiten ist bei der antragstellenden Person absolut nicht durchführbar/zweckmäßig.“) per E-Mail an zeiterfassung@hs-hannover.de zu richten.
 
Genehmigung von Urlaub
 
Die Hochschulleitung bittet um Nachsicht, dass Genehmigungen von Urlaubsanträgen bei Kolleg*innen mit Aufgaben in Lehre und Prüfung derzeit in der Regel zurückgestellt werden, bis die Verlängerung der Vorlesungszeit und die Verschiebung der Prüfungszeit für das Sommersemester 2020 abschließend geklärt sind.
 
Bestellungen und eingehende Rechnungen

Wir bitten Sie, in der aktuellen Situation von Bestellungen soweit möglich abzusehen, insbesondere bei Amazon und mit der Bezahlart „PayPal“. Bis auf Weiteres können die ausgefüllten und unterschriebenen Rechnungsprüfbelege inkl. Unterlagen auch per Mail an das Finanzmanagement geschickt werden. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die E-Mailadresse D4-Meldung@hs-hannover.de. Bitte vermerken Sie in diesen Fällen auf dem Original-Rechnungsprüfbeleg deutlich „vorab per Mail“ und reichen Sie die Originalunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt postalisch nach.

Wir möchten Sie weiterhin um ein verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne der Infektionseindämmung bitten und werden Sie weiterhin regelmäßig mit neuen Informationen über die Website und per E-Mail versorgen. Bitte prüfen Sie die Kanäle regelmäßig.

Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium