Krankenversicherung

Das Thema Krankenversicherung ist für viele Studienbewerberinnen und -bewerber neu. Aufgrund dessen haben wir hier das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

Da alle Studierenden an deutschen Hochschulen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, benötigen wir zur Immatrikulation grundsätzlich einen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen. Eine Kopie der Versichertenkarte reicht nicht aus. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht greift bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres. Ab dem 30. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.

Ohne den Krankenversicherungsnachweis kann sich kein Studierender an einer deutschen Uni bzw. Hochschule einschreiben. Die Hochschulen haben gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen eine Meldepflicht zu erfüllen.

Bescheinigungen

Lesen Sie hier, welches Dokument bei Ihnen in Frage kommt:

Die Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule sagt aus, dass Sie gesetzlich versichert sind.
Die Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule stellt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse aus.
(wichtig: Eine Mitgliedsbescheinigung für Arbeitnehmer reicht leider nicht aus!)

Die Befreiungsbescheinigung sagt aus, dass Sie als Studierender selbst privat versichert oder bei Familienangehörigen privat (mit-)versichert sind und dies für die Gesamtdauer des Studiums auch so bleiben wird. In diesem Fall benötigen wir eine Befreiungsbescheinigung von einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl.
(wichtig: Eine Bescheinigung der privaten Krankenkasse reicht leider nicht aus!)

Für eine Immatrikulation

Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre gesetzliche Krankenversicherung, damit uns diese eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) übermittelt.

Bitte geben Sie dazu unsere Hochschul-Absendenummer H0000380 an.

Sofern Sie privat versichert sind, wenden Sie sich mit dem Nachweis der privaten Versicherung an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.

Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Hochschul-Absendenummer H0000380 mit.

Varianten der Krankenversicherung

Während des Studiums haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu versichern. Diese haben wir hier für Sie in einer Kurzversion zusammengestellt. Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.

Varianten der Krankenversicherung

Während des Studiums haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu versichern. Diese haben wir hier für Sie in einer Kurzversion zusammengestellt. Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen über die Unfallversicherung finden Sie auf dieser Seite: Unfallversicherung

Vom Studentenwerk Hannover erhalten Sie weitere Informationen über die Versicherungen.

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