FAQs zum Studium an der Hochschule Hannover
-
Allgemeines zur Hochschule Hannover
-
Studienangebot der Hochschule Hannover
-
Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktika
Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen und muss ich Vorpraktika ableisten?
Wie kann ich mich mit einem ausländischen Abitur bewerben?
Die benötigten Deutschkenntnisse finden Sie hier
Wie war der NC des letzten Jahres?
Wie kann ich mich bewerben?
Semestertermine -
Kosten und Finanzierung
Wie beantrage ich BaföG (eine kurze Videoanleitung)
Hier können Sie direkt mit unserem Stipendiencoach kontakt aufnehmen
-
Unterkunft
-
Versicherung
-
Studieren mit Behinderung
-
Studieren mit Kind
-
Studieren ohne Abitur
-
Studentische Vertretung (AStA)
-
Bewerbung
-
Was ist ein Doppel- oder Parallelstudium?
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen beantragt werden.
Immatrikulationsordnung der Hochschule Hannover, §9(1), (2)
Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Studiengebühren
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt die Studiengebühr nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Gebühren an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn diese dafür freigegeben sind.
Ein Abschluss kann auf diese Weise aber nicht erreicht werden.
-
Was ist ein Zweitstudium?
Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht mit dem Doppelstudium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden, mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Falls Sie in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, schauen Sie bitte unter Hochschulwechsler/Quereinsteiger
-
Was ist Teilzeitstudium
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit- Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für das BAföG, Kindergeld und den Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester oder Trimester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag an der Fakultät I (Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (B.Eng.) ), Fakultät IV ( Studiengang Angewandte Informatik (B.Sc) und Angewandte Informatik (M.Sc. sowie Studiengang Mediendesign-Informatik (B.Sc) und an der Fakultät V (Studiengänge: Soziale Arbeit (BA) und Religionspädagogik und Soziale Arbeit (BA) 8-semestriger-zwei-Fächer-Bachelor). Alles Weitere bitte direkt mit der Fakultät klären.
ZLB - Studienberatung | 25.07.2018 |