Spenden und Sponsoringleistungen
Die Antikorruptionsrichtlinie der niedersächsischen Landesverwaltung sieht unter anderem die Veröffentlichung von Sponsoring, Werbung, Spenden und Schenkungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen im Wert ab 1.000 Euro vor.
Die entsprechende Listen unserer Hochschule finden Sie hier: