Die Akkreditierung ist ein System der Qualitätssicherung und soll bundesweit vergleichbare Qualität der Studiengänge garantieren sowie für größere Transparenz in der Hochschulbildung sorgen. Sie soll den Studieninteressierten und Studierenden so eine verlässliche Orientierung bei der Studienwahl garantieren.
Bei der Akkreditierung und der Re-Akkreditierung werden Studiengänge z.B. hinsichtlich ihrer Curricula, ihrer Studierbarkeit, ihrer Prüfungsorganisation, der im Fach vorhandenen Beratungsangebote sowie hinsichtlich ihrer internationalen Ausrichtung betrachtet und überprüft. Im Prozess des Akkreditierungsverfahrens bietet die Strategische Hochschulentwicklung den Studiengangsverantwortlichen in den Fakultäten ein breites Spektrum von Unterstützungsangeboten an.
Die Strategische Hochschulentwicklung unterstützt im Rahmen von (Re-)Akkreditierungsverfahren insbesondere
– bei der Erstellung des didaktischen Konzepts
– durch Expertise zum Einsatz digitaler Medien
– bei den Modulbeschreibungen
– bei der Erstellung der Lernzielmodulmatrix
– durch Formulierungshilfen zum Thema Qualitätssicherung
– durch formale Checks
Bei der Einrichtung neuer Studiengänge ist die Einbindung der Hochschuldidaktik inzwischen ein relevanter Prüfpunkt im Prüfpfad des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) zur Bewertung der von den Hochschulen vorgelegten Studiengangskonzepten. Ergänzend zu diesen Informationen stellt MWK auch einen entsprechenden Zeitstrahl zur Einrichtung neuer Studiengänge zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Strategischen Hochschulentwicklung in der Stabsabteilung S1 sind im Intranet abrufbar.