Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA)
Aus dem § 11 ASIG (Arbeitssicherheitsgesetz):
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Falls ihr Themenvorschläge für die ASA-Sitzung habt, wendet euch an eure Sicherheitsbeauftragten. Diese findet ihr auf den aushängenden Notfallplänen oder auf den Seiten von ARGUS.
Natürlich nehmen auch gerne wir im Personalrat Eure Themenvorschläge entgegen.