Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
aufgrund der akuten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist es der Leitung der HsH ein besonderes Anliegen, Sie als Mitarbeitende und Studierende über die aktuelle Lage zu informieren. Daher möchten wir hier kontinuierlich die am häufigsten gestellten Fragen (FAQs) ergänzen.
Mit Beginn des Semesters am 1. März 2022 wird die Präsenzlehre wieder aufgenommen. Sie wird allerdings nicht vollumfänglich und in allen Fakultäten gleich zu Semesterbeginn realisiert, sondern sukzessive bis zu einer vollständigen Präsenz im Laufe des Semesters umgesetzt – unter der Voraussetzung, dass sich die rückläufige Tendenz bei den Infektionszahlen weiter fortsetzt. Über das Format der einzelnen Veranstaltungen informieren die Fakultäten auf den üblichen Wegen.
An der HsH besteht eine Tragepflicht von einem Mund-Nasenschutz nach FFP2-Standard.
Auch nach dem 2. April 2022 gilt weiterhin in allen Lehrveranstaltungen und auf den Verkehrsflächen der HsH eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes nach FFP2-Standard. Ausgenommen davon sind Lehrende und Vortragende in Veranstaltungen, sofern sie einen Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person einhalten, sowie Personen, die vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Aussetzen der 3G-Pflicht
Ab dem 2. April 2022 wird für das Betreten der Hochschule keine Kontrolle der 3G-Regel mehr durchgeführt. Wir bitten die Hochschulangehörigen aber weiterhin auf freiwilliger Basis die 3G-Regel einzuhalten.
Freiwillige Testangebote
Auch geimpfte und genesene Studierende und Beschäftige werden gebeten, weiterhin regelmäßig kostenlose Testangebote (Bürgertest für Studierende bzw. Selbsttests für Beschäftigte) wahrzunehmen. Für die Beschäftigten werden bis auf Weiteres zwei Selbsttests pro Woche durch die Hochschule zur Verfügung gestellt.
Am Campus Linden sind insgesamt 14 Lernräume für Einzelpersonen buchbar. Zudem stehen in der Zentralbibliothek zehn weitere Arbeitsplätze zur Verfügung.
Um einen Arbeitsplatz zu erhalten, muss das digitale Buchungssystem der HsH genutzt werden: Studierendenzentrum oder Bibliothek. Um die Buchungssysteme nutzen zu können, muss eine Verbindung mit dem VPN Client vorhanden sein.
Ein Arbeitsplatz kann zwischen zwei Stunden bis zu einem Tag gebucht werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Infektionsschutz-Mail vom 19. April 2021. Am Tag der Nutzung ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Das Ergbnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Um die Nutzung der Corona-Warn-App wird gebeten. Entsprechende QR-Codes sind an/in den Räumen vorhanden.
Zum Verfahren zur Abgabe von Abschlussarbeiten während der Schließzeit prüfen Studierende bitte ihren E-Mail-Account der HsH. Sofern nicht bereits entsprechende Informationen aus der Abteilung bekannt gemacht wurden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre Prüfungsverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfragen aufgrund von eingeschränkter Erreichbarkeit nicht immer sofort beantwortet werden können.
Die Beraterinnen und Berater der ptb unterstützen Studierende bei studienbedingten und persönlichen Problemen wie:
- Störungen und Krisen im Studienverlauf
- Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen
- Einsamkeit und Vereinzelung
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Infoseite
Das Aussprechen von Zutrittsverboten durch Leitungspersonen (Dekan*innen, Lehrende, Vorgesetzte) und das Infektionsschutz-Team erfolgen im Einzelfall künftig nicht mehr.
Folgendes Verfahren gilt künftig bei positiven Corona-Testergebnissen:
- Positive Corona-Testergebnisse (Selbst- und Schnelltest) lösen automatisch ein vorläufiges Zutrittsverbot zur Hochschule Hannover aus.
- Die notwendige Verifizierung des Testergebnisses erfolgt durch einen PCR-Test.
- Negative PCR-Testergebnisse heben das vorläufige Zutrittsverbot auf.
- Positive PCR-Testergebnisse lösen die Absonderungs-/Quarantänepflichten nach den jeweils geltenden Vorgaben des Landes Niedersachsen aus. Das Zutrittsverbot bleibt bestehen.
- Der Zutritt zur Hochschule Hannover ist erst wieder nach Ablauf der jeweils geltenden Absonderungs-/Quarantänefristen und mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit ohne Rückmeldung möglich.
Studierende informieren umgehend via E-Mail und mit Angabe des Studiengangs und der bis zwei Tage vor Testabstrich besuchten Lehrveranstaltungen:
- die Lehrenden, deren Veranstaltungen besucht wurden,
- bekannte Kontaktpersonen,
- die Ansprechpersonen bzw. Kontaktadressen ihrer Fakultäten:
- Fakultät I: F1-Dekanat(at)hs-hannover.de
- Fakultät II: wolfgang.strache(at)hs-hannover.de
- Fakultät III: bianca.von-elm(at)hs-hannover.de (Abt. DM), thomas.bruhnke(at)hs-hannover.de (Abt. IK)
- Fakultät IV: F4-Dekanat(at)hs-hannover.de, in cc: ralf-hamed.gazmati(at)hs-hannover.de, nils.szengel(at)hs-hannover.de
- Fakultät V: alexander.dietz(at)hs-hannover.de, anja.reinecke-terner(at)hs-hannover.de
- das Infektionsschutz-Team infektionsschutz(at)hs-hannover.de in cc.
Beschäftigte informieren umgehend via E-Mail:
- ihre Leitungen/stellvertretende Leitungen bzw. die Dekan*innen und (Fach-)Vorgesetzen in den Fakultäten,
- bekannte Kontaktpersonen,
- das Infektionsschutz-Team (infektionsschutz(at)hs-hannover.de) in cc.
Das Studentenwerk Hannover öffnet wieder einige Mensen mit entsprechender Angebotsreduzierung. Der Zugang ist nur unter 3G möglich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Mensen an der HsH sind wie folgt geöffnet:
- Mensa Große Pause (verringertes Angebot): Mo – Fr von 8 bis 14:30 Uhr, Essensausgabe von 11 bis 14 Uhr
- Mensa Blumhardtstraße (Cafeteria- und Snackangebot): Mo – Fr von 8 bis 14:30 Uhr
- Cafeteria Ahlem: Mo – Do von 7:30 bis 14:30 Uhr, Fr von 7:30 bis 14 Uhr
- Mensa Campus Linden (verringertes Angebot): Mo – Fr von 7:30 bis 14:30 Uhr, Essensausgabe von 11 bis 14 Uhr
- Café Seeblick wird vorerst geschlossen
- Mensa Kleefeld bleibt geschlossen
Sie können sich jederzeit direkt beim Studentenwerk informieren.
Wie immer in der Erkältungssaison gilt: Um andere nicht anzustecken, sollen Betroffene zuhause bleiben und die Erkältung auskurieren. Sollte Sorge bestehen, an dem COVID-19-Virus erkrankt zu sein (z.B. bei entsprechendem Personenkontakt oder entsprechenden Reisetätigkeiten s. oben) ist umgehend telefonischer Kontakt zum Arzt oder zum Gesundheitsamt zum weiteren Verhalten aufzunehmen.
An der HsH gilt für Personen mit Erkältungssymptomen ein Zutrittsverbot. Bitte sehen Sie dazu auch unser Merkblatt.
Informieren Sie sich auch beim Robert Koch Institut zu empfohlenen Schutzmaßnahmen.
Wer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten wiederkommt, orientiert sich bitte an den offiziellen Bestimmungen, die in Deutschland gelten. Den aktuellen Stand und die aktuellen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch Institut.
Eine Liste der innerdeutschen Risikogebiete sowie die jeweiligen Vorgaben finden Sie auf der Seite vom Land Niedersachsen.
Die Hochschulleitung empfiehlt grundsätzlich abzuwägen, ob Dienstreisen erforderlich sind - bitte handeln Sie im Sinne des bewussten und realistischen Selbstschutzes.
Von Dienstreisen in Gebiete, die als Risikogebiete eingestuft sind, bitten wir abzusehen; sie werden nicht genehmig, da nach der Einreise in Deutschland eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben ist. Die Vorgesetzten werden gebeten, entsprechende Anträge zurückzuweisen und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen.
Eine korrekte Händehygiene ist dringend notwendig, um sich selbst und andere zu schützen.
Die Hochschulleitung hat entschieden, die Hand-Lufttrockner in den Waschräumen außer Betrieb zu nehmen und stattdessen vermehrt Papierhandtücher auslegen zu lassen. Zudem werden diese und die Seifenspender regelmäßig kontrolliert.
Die Verwendung von Infektionsmitteln zur Handdesinfektion ist im nichtmedizinischen Kontext nicht erforderlich. Zum Schutz vor Viren ist die Beachtung entsprechender Hygienemaßahmen beim Händewaschen mit Seife ausreichend: Richtiges Händewaschen.
Die HsH stellt dennoch an allen Gebäudeeingängen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Übertragung des Coronavirus erfolgt primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese Sekrete an die Hände, ist es möglich, dass auch auf andere Weise eine Infektion stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab.
In Erkältungszeiten wird grundsätzlich empfohlen, auf den Handschlag zu verzichten und alternative Begrüßungsrituale zu finden. Gerne stellen wir Ihnen ein Plakat zur Verwendung innerhalb der Hochschule zur Verfügung.
Fragen zu Übertragungsrisiken durch Lebensmittel und Gegenstände beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.
Die HsH trägt bereits angefallene Kosten für abgesagte externe und interne Veranstaltungen. Bitte reichen Sie diese auf dem üblichen Weg ein.

Verhaltensregeln
Zu Ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz Ihrer Mitmenschen gelten gewissen Verhaltensregeln. Bitte beachten Sie inbesondere die Folgenden:
- Der Zutritt für Personen mit Erkältungssymptomen (Halskratzen, Husten, Fieber etc.) ist verboten.
- Sicherheitsabstände zu anderen Personen von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
- Hände gründlich und regelmäßig waschen.
- Husten und Niesetikette beachten.
- Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist auf allen Verkehrswegen innerhalt der Gebäude der HsH verpflichtend. Sie sind auf dem Gelände und in Gebäuden der HsH auch immer dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Arbeits- und Studienräume sind regelmäßig zu lüften.
- Der Aufenthalt in den Gebäuden der HsH ist nur für die Zeiten gestattet, in denen Veranstaltungen besucht werden.
Diese allgemeinen Hinweise und Verhaltensregeln werden durch einen Aushang an zentralen Orten innerhalb der HsH bekannt gemacht. Ggf. werden sie um weitere Schutzmaßnahmen und Verhaltungsregeln ergänzt, die dann zusätzlich für den Besuch einzelner Veranstaltungen gelten. Darüber werden Sie jeweils zu Veranstaltungsbeginn informiert.
Im Zusammenhang mit dem jetzt anlaufenden Veranstaltungsbetrieb werden Sie sich z.T. nicht wie gewohnt in den Gebäuden der HsH bewegen können. Bei Bedarf werden Einbahnstraßenregelungen und Abstandsmarkierungen eingerichtet, die den geforderten Mindestabstand zwischen Personen von mindestens 1,5 m sicherstellen sollen. Weiter werden Anwesenheitslisten geführt, durch die sichergestellt werden soll, dass Infektionsketten bei Notwendigkeit nachverfolgt werden können.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll entsprechend dieser Regeln, damit wir gemeinsam hoffentlich bald zu einem regulären Arbeits- und Studienbetrieb zurückkehren können.
Allgemeine Informationen der HsH
Das Präsidium der HsH schickt regelmäßig aktuelle Informationen an Mitarbeitende und Studierende. Hier finden Sie die einzelnen Meldungen.
If you're looking for information in English, please contact us via mail.
2021
Downloads
Gerne stellen wir Ihnen die aktuellen Infoblätter, Formulare und Aushänge zum Download zur Verfügung.
For further information, please download our flyer, forms or posters.
Aktuellste offizielle Informationen
Bitte informieren Sie sich regelmäßig für bundesweit geltende Informationen.
- Robert Koch Institut (RKI): aktuelle Risikobewertungen, Fallzahlen und empfohlene Infektionsschutzmaßnahmen
- Bundesgesundheitsministerium: tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus sowie Sachinformationen und wissenschaftlich fundierte Hinweise
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: insbesondere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus und Hygienetipps
- Auswärtiges Amt: Reise und Sicherheit