11.03.2020

Informationen zum Coronavirus 11.03.20

Aufgrund der sich verschärfenden Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erhalten Sie weitere, aktuelle Hinweise mit der Bitte um Beachtung.

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Stand 11.03.2020

Liebe Studierende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund der sich verschärfenden Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erhalten Sie im Hinblick auf Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zur Hochschule Hannover (HsH) folgende Hinweise mit der Bitte um Beachtung.

Informationen für Mitarbeitende
  1. Sind Sie an dem Coronavirus erkrankt, haben Sie der Arbeit bzw. dem Dienst fernzubleiben. Sind Sie aufgrund des Verdachts einer Erkrankung mit dem Coronavirus durch ärztliche Anordnung oder durch Anordnung des Gesundheitsamtes unter Quarantäne gestellt, sind Sie zwar im medizinischen Sinne arbeits- bzw. dienstfähig, aber von der Leistungspflicht gegenüber der Hochschule befreit.
     
  2. Gemäß der fachlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, gibt es ein Betretungs- und Besuchsverbot der Hochschule für die Dauer von 14 Tagen, wenn
    • Sie sich in einem Land bzw. Gebiet aufgehalten haben, für das nach Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA, www.auswaertiges-amt.de) besteht, oder
    • in Ihrem näheren persönlichen Umfeld eine durch das Coronavirus ausgelöste Erkrankung vorliegt oder ein entsprechender Verdacht besteht.

      Bitte melden Sie sich regulär krank, mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten und infektionsschutz(at)hs-hannover.de in CC.
       
  3. Die von der HsH eingerichtete Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Fragen und aktuellen Aspekten rund um das Thema Coronavirus. Im Laufe der Woche wird entschieden, wie an der HsH mit den Themen „Mobiles Arbeiten“ und „Arbeitsbefreiung“ im Zusammenhang mit dem Virus umgegangen wird. Informationen hierzu erfolgen daher in der nächsten Rundmail.
     
  4. Die HsH warnt Sie ausdrücklich vor bereits geplanten oder gebuchten Urlaubsreisen in ein nach den Reisehinweisen des RKI bzw. AA besonders betroffenes Land bzw. Gebiet. Die Reisewarnungen des RKI und AA sind insoweit zu beachten. Besuchen Sie gleichwohl ein nach den Reisehinweisen des RKI bzw. AA besonders betroffenes Land bzw. Gebiet, so tragen Sie das alleinige Risiko. Bei Beamtinnen und Beamten kann dieser Besuch zudem ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur Gesunderhaltung darstellen.
     
  5. Bleiben Sie generell wegen Krankheit der Arbeit bzw. dem Dienst fern, haben Sie der HsH die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer auf dem gewohnten Weg unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist nach der aktuell bestehenden Regelung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Zur Entlastung der ärztlichen Praxen fordert die HsH hiervon abweichend ab sofort bis zum 30. April 2020 erst nach dem fünften Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung.
     
  6. Für Dienstreisen und Rückreisen aus Risikogebieten gelten die Empfehlungen des RKI.  Bei Rückreisen aus Risikogebieten sind Sie gemäß Punkt 2 verpflichtet, der HsH fern zu bleiben. Stornokosten für aufgrund des Coronavirus ausfallende Dienstreisen reichen Sie bitte wie gewohnt ein.
Informationen für Studierende

Lehre

  1. Für den Lehrbetrieb gelten die allgemeinen Verhaltensvorgaben zu Schutzmaßnahmen und zur Vermeidung von persönlichen Kontakten bzw. Tröpfcheninfektionen. Die individuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie zur Erinnerung in der Informationsmeldung vom 5. März.
     
  2. Für Studierende besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht – es sei denn, sie wurde im Einvernehmen mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgelegt und den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben.

Prüfungen

  1. Studierende, denen es aufgrund der Verhaltensvorgaben im Umgang mit dem Coronavirus nicht möglich ist an Prüfungen teilzunehmen, wenden sich per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss und beantragen je nach Einzelfall Aufschub, Fristverlängerung und/oder eine andere Form der Prüfungsleistung.
     
  2. Corona-bezogene Schutzmaßnahmen gelten als triftiger Grund.
     
  3. Fristen, die im Allgemeinen Teil und/oder in dem jeweilig geltenden Besonderen Teil der Prüfungsordnung geregelt sind, können bei Vorliegen triftiger Gründe – auch rückwirkend – auf Antrag verlängert werden. Insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen.
     
  4. Aufbau und Art von Prüfungsleistungen können von Lehrenden bei Vorliegen von triftigen Gründen geändert werden. Die Änderungen sind dem Prüfungsausschuss anzuzeigen.
     
  5. Wie üblich sind alle Einzelfallentscheidungen in der Prüfungsakte der Studierenden zu dokumentieren.
Informationen für alle

Großveranstaltungen
In der Stadt und der Region Hannover sind alle Großveranstaltungen abgesagt. Über die Veranstaltungen der HsH informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Organisatorinnen und Organisatoren. In der aktuellen Lage richtet sich die HsH weiterhin nach den Empfehlungen des RKI.

Wie geht es weiter?
Wir möchten Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. Dies erfolgt sowohl per E-Mail, als auch auf unserer Website im Bereich Aktuelles. Dort richten wir derzeit FAQs ein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die neu eingerichtete Funktions-Email-Adresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig bei:

Kontakt zur Beratung
Bitte wenden Sie sich mit Fragen an infektionsschutz(at)hs-hannover.de. Unser Team wird Ihre E-Mail so schnell wie möglich beantworten. Telefonisch stehen wir Ihnen begrenzt zur Verfügung.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Beratung zu Gesundheitsthemen
Herr Ralf Kühl, Geschäftsstelle Präsidium, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Tel. -2038
Frau Dr. Tanja Kreiß, Servicezentrum Beratung, Tel. -2036

Betriebsärztlicher Dienst
Frau Judith Schwarzer, Betriebsärztlicher Dienst MEDITÜV, Tel. 0511 9986-1726, Mobil 0178 888 5526
Frau Dr. Stephanie von der Becke, Betriebsärztlicher Dienst MEDITÜV, Tel. 0511 9986-1726, Mobil 0160 888 1893

Auslandreisen und Internationales
Frau Christina Ahrberg, Servicezentrum Beratung, Tel. -2097

Freundliche Grüße
Ihr Hochschulpräsidium