26.01.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 26.1.21

Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, nach den Beschlüssen der Regierungschef*innen von Bund und Ländern vom 19. Januar 2021 wird der harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar 2021 verlängert – teilweise noch verschärft.

Daran orientieren wir uns auch für den Betrieb der HsH. Die in der letzten Infektionsschutzmail kommunizierten Maßnahmen gelten daher bis zunächst 14. Februar 2021 fort.

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Durchführung der Prüfungen für das WiSe 2020/21
Die Durchführung der Prüfungen im Wintersemester 2020/21 stellt unter den derzeitigen Bedingungen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Nach Abwägung aller relevanter Gesichtspunkte hat das Präsidium entschieden, das in der Infektionsschutzmail vom 8. Januar 2021 kommunizierte Verfahren beizubehalten, solange sich keine wesentlich geänderte Sach- und Gefährdungslage ergibt. Die Eckpunkte des Verfahrens sin

  • Prüfungen finden in Präsenz als auch – soweit möglich – in alternativen Prüfungsformen statt.
  • Soweit Prüfungen in alternativen Formaten stattfinden, werden Sie darüber informiert. Falls dies nicht geschieht, gelten die festgelegten Präsenzprüfungstermine.
  • Bei Teilnahme an Präsenzprüfungen sind die Hygienevorschriften des Hygienekonzeptes zwingend einzuhalten. Das Hygienekonzept ist um eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP2-Maske für alle Anwesenden ergänzt. Den Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung entsprechend wird bei der Nutzung von Prüfungsräumen eine durchschnittliche Raumfläche von 10 Quadratmetern pro anwesender Person sicher gestellt.
  • Studierende können kurzfristig entscheiden, auf eine Teilnahme an einer Präsenzprüfung zu verzichten. Ein Nichterscheinen ohne Begründung oder Beleg wird als Rücktritt von der Prüfung gewertet.
  • Ziel der HsH ist es, alle Prüfungen des WiSe 2020/21 bis Ende Februar 2021 durchzuführen. Später stattfindende Prüfungen können für das WiSe 2020/21 gewertet werden.
  • Detaillierte Angaben zu den einzelnen Prüfungen erhalten Sie auf den üblichen Wegen in Ihrer jeweiligen Fakultät.

Lehrbetrieb
Der Präsenzlehrbetrieb in jeglicher Form bleibt eingestellt.

Bibliotheken
Die Bibliotheken der HsH sind weiterhin nur für die Abholung vorbestellter Literatur geöffnet.

Validierung der CampusCard zum Sommersemester 2021
Für das Sommersemester ist die Validierung der Studierendenausweise wie bisher ab drei Tagen nach Geldeingang auf dem Konto der HsH möglich. Dazu stehen folgende Validierungsgeräte zur Verfügung:

  • Linden: AStA-Keller, Zugang über Haupteingang
  • Expo Plaza 2 und 12: Im Bereich des Pförtners
  • Kleefeld: Vorraum der Mensa
  • Ahlem: Aufenthaltsraum im EG
  • Bismarckstraße: Keine Validierung möglich

Die Wegeführungen zu den Validierungsgeräten sind als Einbahnstraßensystem ausgeschildert. Bitte folgen Sie den Beschilderungen. Der Zugang ist zu den regulären Öffnungszeiten der HsH unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und mit Anwesenheitsformular möglich.

Das Anwesenheitsformular bringen Sie bitte zwingend zur Validierung Ihres Studierendenausweises ausgefüllt mit. Sie finden es im Anhang dieser E-Mail sowie auf unserer Corona-Infoseite. Sollten Sie keine Druckmöglichkeit haben, liegen die Formulare in der HsH aus. Die ausgefüllten Formulare geben Sie bitte wie folgt ab:

  • Linden: Pförtner am Haupteingang
  • Expo Plaza 2 und 12: Pförtner
  • Kleefeld: Bereitstehender Sammelbehälter
  • Ahlem: Bereitstehender Sammelbehälter

Maskenpflicht und Bereitstellung von Masken
An der HsH besteht aktuell Maskenpflicht. Das heißt, dass Studierende und Beschäftigte mindestens Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB), sogenannte Alltagsmasken, in den Gebäuden tragen müssen. Diese Verpflichtung gilt auch außerhalb der Gebäude, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Beschäftigten, die bei ihren Tätigkeiten den geforderten Mindestabstand dauerhaft nicht einhalten können bzw. deren Tätigkeit selbst das Tragen von Schutzmasken erfordert, sind medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen.

Für Studierende und Beschäftigte (Lehrende, Aufsichten, Einlasspersonal etc.) besteht ab 27. Januar 2021 die Verpflichtung bei Präsenzprüfungen medizinische Gesichtsmasken (MNS) oder FFP2-Masken zu tragen. Studierenden, die an Präsenzprüfungen teilnehmen, und Beschäftigten werden entsprechende Masken für den Privatgebrauch zur Verfügung gestellt, soweit dies möglich ist. Diese freiwillige Leistung der HsH soll einen weiteren Beitrag zur Minimierung von Infektionsgefährdungen leisten. Die Verteilung der Masken für Beschäftigte erfolgt gemäß Hygienekonzept. Studierende erhalten Masken an den zentralen Zugängen bei den Pförtner*innen bzw. an Standorten ohne Pförtnerdienst über ihre Fakultäten bei Zugang zu den Prüfungsräumen.

Hinweise zur Verwendung von MNB, MNS und FFP2-Masken erhalten Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Bitte beachten Sie: Medizinische Gesichtsmasken (MNS) dienen dem Fremdschutz, FFP2-Masken dem Eigen- und Fremdschutz, wenn sie eng anliegen und einen spürbaren Atemwiderstand verursachen. Dienstlich zur Verfügung gestellte MNS bzw. FFP2-Masken müssen nach der Verwendung entsorgt werden. FFP2-Masken für den Privatgebrauch können mehrfach verwendet werden.

Da FFP2-Masken einen höheren Atemwiderstand verursachen, sollten insbesondere Personen mit Atembeschwerden und Atemwegserkrankungen vor der Verwendung ihre (Fach-)Ärztin bzw. ihren (Fach-)Arzt konsultieren.

Vergrößerung Infektionsschutzteam
Das Infektionsschutzteam wird ab 1. Februar 2021 erweitert. Manfred Nowack, Marcus Schröder und Frank Kopanski stehen dann ebenfalls als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Update Hygienekonzept
Das Hygienekonzept wurde in Bezug auf die Aussetzung von Präsenzveranstaltungen und die Einführung einer Maskenpflicht bei Präsenzprüfungen aktualisiert. Die aktuelle Version (Stand 25. Januar 2021) finden Sie hier.

Informationen für Beschäftigte

Homeoffice und Anwesenheit von Mitarbeitenden
Das Präsidium möchte die Anwesenheit von Beschäftigten an der HsH bis zunächst 14. März 2021 (gemäß Corona-ArbSchV) soweit wie möglich reduzieren. Wir bitten daher Vorgesetzte und Beschäftigte erneut, Regelungen zu finden, die es den Beschäftigten gestatten, ihre Arbeitsleistung möglichst im Homeoffice zu erbringen. Sie sollten nur dann an der HsH anwesend sein, wenn und soweit dringende betriebliche Gründe dies erfordern. Die aufgrund der eingeschränkten Präsenz von Beschäftigten unter Umständen eintretenden zeitlichen Verzögerungen in den Verfahrensabläufen sollten berücksichtigt werden.
 

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck, in dieser schwierigen Situation alle Hochschulangehörigen zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten. Als Studierende und Beschäftigte der HsH können Sie sich selbst und andere wirksam schützen, wenn Sie die grundlegenden Empfehlungen und Vorgaben des Infektionsschutzes beachten und konsequent umsetzen. Die Beachtung der Hygiene-, Abstands- und Lüftungsregeln innerhalb der HsH sowie der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich sind deshalb von besonderer Bedeutung. Helfen Sie durch Ihr verantwortungsvolles Handeln mit, sich und Ihre Mitstudierenden sowie Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neue Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium