21.01.2022

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 21.01.22

Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, gerne informieren wir Sie über zwei wichtige Änderungen im Infektionsschutz.

Genesenenstatus
Die Dauer des Genesenenstatus wurde vom Robert-Koch-Institut (RKI) von 6 Monate auf 90 Tage verkürzt. Als genesen gelten derzeit demnach Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde. Das Datum der Abnahme des Tests muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Genesene Personen, deren positiver PCR-Test (Abnahme des Tests) mehr als 90 Tage zurückliegt, benötigen für den Zutritt zur HsH eine zusätzliche Corona-Schutzimpfung (2G) oder einen gültigen Schnelltest (3G).
Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Vorschriften erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Landes Niedersachsen – siehe u.a. Abbildung „Wichtige Regelungen im Einzelnen“ und „Status-Check: Geimpft/Genesen“.

Schließung der Testbereiche zum 31.01.2022
Die Selbsttestangebote in der HsH werden immer weniger genutzt. Gleichzeitig sind in Niedersachsen ausreichend Testkapazitäten vorhanden. Daher stellt die HsH ihr Testangebot zum 31.01.2022 ein.
Personen, die im Rahmen der 3G-Zutrittsregelung ein aktuelles Testzertifikat benötigen, werden gebeten, zugelassene Testzentren, Arztpraxen und Apotheken aufzusuchen. Bitte speichern Sie das Schnelltestergebnis in der Corona-Warn-App. Dadurch wird die Einlasskontrolle wesentlich erleichtert.
Weitere Informationen zu Testzentren finden Sie im Internet auf den Seiten Ihrer Region bzw. Gemeinde sowie bei der Region Hannover.

Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs. Beim Land Niedersachsen finden Sie online gute Hinweise zur Quarantäne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium