12.05.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 12.05.21

Liebe Hochschulangehörige, für die HsH gelten weiterhin die Stufe 4 des Stufenplans und die Regeln nach der aktuellen Version des Hygienekonzepts. Ergänzend möchten wir Ihnen heute neue Informationen mitteilen, die besonders für den weiteren Verlauf des Sommersemesters relevant sind.

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Arbeitsplätze im Studierendenzentrum und der Zentralbibliothek
Das Pilotprojekt des Servicezentrums Beratung wird verlängert. Am Campus Linden stehen bis auf Weiteres 14 Lernräume für Einzelpersonen zur Verfügung. Zudem sind in der Zentralbibliothek zehn Arbeitsplätze buchbar. Um einen Arbeitsplatz zu erhalten, steht das digitale Buchungssystem der HsH bereit: Studierendenzentrum oder Bibliothek. Um die Buchungssysteme nutzen zu können, wird eine Verbindung mit dem VPN Client benötigt.
Die Öffnungszeiten der Lernräume sind analog zu denen der Bibliothek: Montag bis Freitag: 9-16 Uhr, Donnerstag: 9-18 Uhr. Beim Betreten der HsH müssen die Studierenden ein Formular vorlegen, in dem sie bestätigen, dass sie einen negativen Corona-Schnelltest in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei ärztlichem Personal durchgeführt haben. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbst durchgeführte Selbsttests werden für den Zugang nicht akzeptiert. Alle weiteren Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Buchungssystems.

Pilotprojekte für Lehrveranstaltungen in Präsenz
Die Pilotprojekte werden bis zum Ende des SoSe 2021 fortgesetzt, um unseren Studierenden die Teilnahme an notwendigen, nicht online durchführbaren Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Für die Teilnahme an diesen ausgewählten Präsenzlehrveranstaltungen ist neben der Einhaltung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ein negativer Schnell- bzw. Selbsttest für Studierende und Lehrpersonal erforderlich. Der Nachweis des negativen Schnelltests darf zum Zeitpunkt des Aufenthalts in der HsH nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Fakultäten teilen dezentral mit, welche Lehrveranstaltungen im Rahmen des Pilotprojekts angeboten werden. Zudem erhalten Sie über die Fakultäten auch die Information, welche Testvoraussetzungen für die Teilnahme gelten.
Für die Teilnahme der Studierenden ist neben dem negativen Testergebnis das Formular „Eigenerklärung Schnelltest“ ausgefüllt und unterzeichnet erforderlich.

Prüfungszeitraum - Klausuren und Prüfungen in Präsenz
In wenigen Wochen beginnt der Prüfungszeitraum für das SoSe 2021. Einige Prüfungen und Klausuren werden bereits vorab angeboten und durchgeführt. Schnelltests sind für die Teilnahme von Studierenden an Präsenzprüfungen nicht erforderlich, werden jedoch ausdrücklich empfohlen. Mit der freiwilligen Durchführung von Schnell- und Selbsttests können Studierende, Lehrende und Aufsichtspersonen einen wertvollen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Bitte lassen Sie sich deshalb freiwillig testen bzw. führen Sie freiwillig einen Selbsttest durch.
Alle bekannten Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere die AHA+L-Regeln sowie die Dokumentation von Anwesenheiten gelten weiter. Die Fakultäten informieren zur Prüfungsdurchführung in separaten Mitteilungen auch zum Infektionsschutz.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, Gleichstellung mit getesteten Personen
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist am 9. Mai 2021 in Kraft getreten. Damit werden insbesondere folgende Erleichterungen für Geimpfte und Genesene wirksam:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene
  • Geimpfte und Genesene werden in bestimmten Situationen negativ Getesteten gleichgestellt
  • Quarantäne-Pflichten gelten mit Ausnahmen nicht für Geimpfte und Genesene

Welche Erleichterungen gelten und welche Nachweise Geimpfte und Genesene vorlegen müssen entnehmen Sie bitte der vorgenannten Verordnung und informieren sich auf der Webseite der Bundesregierung. Die Umsetzung für die HsH wird derzeit abgestimmt und zeitnah mitgeteilt.

Informationen für Beschäftigte

Corona-Schutzimpfungen – Priorisierung für an Hochschulen tätige Personen
In der Coronavirus-Impfverordnung wurden Personen, die an Hochschulen tätig sind, der Prioritätsgruppe 3 zugeordnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Impfung auch sofort möglich ist. In Niedersachsen wird die Terminanmeldung im Mai in drei Stufen geöffnet. Personen, die an Hochschulen tätig sind, können sich, unabhängig vom Alter, ab 31. Mai anmelden – siehe Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Unabhängig davon können sich folgende Personen bereits ab dem 10. Mai zur Impfung anmelden:

  • Personen, die 60 Jahre und älter sind,
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen,
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen
  • Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Anmeldungen für Termine in örtlichen Impfzentren sind im Internet sowie über die Hotline des Landes unter der Telefonnummer 0800 9988665 möglich. Über das Internet können aufgrund kurzfristiger Absagen Impftermine z.T. auch kurzfristig online gebucht werden.
Weiter besteht auch die Möglichkeit, Impftermine in Haus- und Facharztpraxen zu vereinbaren, die an der Impfkampagne teilnehmen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie beim Land Niedersachsen.

Corona-Schutzimpfungen – Impfung durch Betriebsärzt*innen
Impfungen sollen ab Juni auch von Betriebsärzt*innen durchgeführt werden können. Erste Pilot-Impfungen werden derzeit in ausgewählten Unternehmen durchgeführt. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, erhält die HsH vom MEDITÜV Nachricht, wenn konkrete Impfangebote gemacht werden können. Hausinterne Impfungen sind jedoch mit einem erheblichen Organisationsaufwand verbunden und derzeit kann seitens des MEDITÜV nicht abgeschätzt werden, ab wann entsprechende Corona-Schutzimpfungen angeboten werden können und wie viel Impfstoff wöchentlich zur Verfügung stehen wird. Deshalb bitten wir alle Beschäftigten der HsH sich um Impftermine in örtlichen Impfzentren bzw. in Haus- und Facharztpraxen zu bemühen.

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck, in dieser schwierigen Situation alle Hochschulangehörigen zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten. Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neue Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium