02.07.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 02.07.21

Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, die deutlich rückläufigen Zahlen an Corona-Infektionen haben dazu geführt, dass die bis zum 31. Juni geltende Arbeitsschutzverordnung zwar bis zum 10. September verlängert, aber in wesentlichen Punkten modifiziert wurde.

Information für Studierende und Beschäftigte
Die bisherige „10-Quadratmeter-Regel“ für die Belegung von Räumen ist entfallen. Nach wie vor gilt aber die Verpflichtung zur Einhaltung der AHA Regeln, insbesondere eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen Personen. Räume sind ausreichend zu lüften.

Trotz des Wegfalls der 10-Quadratmeter-Regel wird für die noch ausstehenden Prüfungen und sonstige Veranstaltungen im Sommersemester 2021 das bisher praktizierte räumliche Setting der Prüfungsdurchführung nicht geändert.

Eine Anpassung des Hygienekonzeptes der Hochschule zur Dokumentation aller relevanter Änderungen der Rechtslage wird zeitnah erfolgen.

Weitere Informationen für Beschäftigte
Mit der Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist auch die Verpflichtung der Arbeitgeber entfallen, den Beschäftigten auf deren Wunsch bei Fehlen entgegenstehender betrieblicher Gründe die Möglichkeit zum Homeoffice einzuräumen. Gleichwohl enthält die Neuregelung die Vorschrift, durch technische und organisatorische Maßnahmen betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren sowie die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsbedingte Minimum zu reduzieren. Dazu trägt auch weiterhin die Möglichkeit bei, einen Teil der Arbeit der Beschäftigten im Homeoffice zu erbringen.

Ob und inwieweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, obliegt der Entscheidung der jeweiligen Vorgesetzten. Bei der Entscheidung sollen die relevanten Umstände im Einzelfall gewürdigt werden, insbesondere die Art der Tätigkeit, der Gesundheitszustand und der Impfstatus der Beschäftigten, sowie die Raum- und Bürosituation.

Für in Präsenz arbeitende Kolleginnen und Kollegen stehen nach wie vor Selbsttests zur Verfügung. Wir bitten um die Nutzung, soweit Sie nicht vollständig geimpft oder von der COVID-19 Erkrankung genesen sind.

Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neue Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium