29.04.2020

Aktuelles zum Coronavirus und Verhaltenshinweise, 29.04.20

Liebe Studierende, liebe Professor*innen, liebe Mitarbeiter*innen, im Laufe der kommenden Wochen werden Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung von Lehrveranstaltungen, die aufgrund ihrer besonderen räumlichen oder technischen Anforderungen nur in Präsenz durchgeführt werden können, eingeleitet.

Der erste Schritt dafür startet bereits am Montag, 4. Mai 2020. Das Einzige, das wir alle aktuell maßgeblich beeinflussen und steuern können, ist unser eigenes Verhalten im Umgang mit dem Coronavirus. Eigenverantwortung und -initiative, Rücksicht sowie konsequentes und solidarischen Handeln sind die Gebote der Stunde. Bringen Sie sich mit Ihren Kompetenzen ein und handeln Sie verantwortungsbewusst für sich und Ihre Mitmenschen.

Verhaltensregeln
Bitte beachten Sie insbesondere folgende allgemeine Verhaltensregeln:
1. Der Zutritt für Personen mit Erkältungssymptomen (Halskratzen, Husten, Fieber etc.) ist verboten.
2. Sicherheitsabstände zu anderen Personen von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
3. Hände gründlich und regelmäßig waschen. Husten und Niesetikette beachten.
4. Das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen wird empfohlen, insbesondere auf dem Weg zu bzw. von den Veranstaltungsräumen sowie in den Bibliotheken.
5. Arbeits- und Studienräume sind regelmäßig zu lüften.
6. Der Aufenthalt in den Gebäuden der HsH ist nur für die Zeiten gestattet, in denen Veranstaltungen besucht werden.

Diese allgemeinen Hinweise und Verhaltensregeln werden durch einen Aushang an zentralen Orten innerhalb der HsH bekannt gemacht. Ggf. werden sie um weitere Schutzmaßnahmen und Verhaltungsregeln ergänzt, die dann zusätzlich für den Besuch einzelner Veranstaltungen gelten. Darüber werden Sie jeweils zu Veranstaltungsbeginn informiert.

Im Zusammenhang mit dem jetzt anlaufenden Veranstaltungsbetrieb werden Sie sich z.T. nicht wie gewohnt in den Gebäuden der HsH bewegen können. Bei Bedarf werden Einbahnstraßenregelungen und Abstandsmarkierungen eingerichtet, die den geforderten Mindestabstand zwischen Personen von mindestens 1,5 m sicherstellen sollen. Weiter werden Anwesenheitslisten geführt, durch die sichergestellt werden soll, dass Infektionsketten bei Notwendigkeit nachverfolgt werden können.

Bitte handeln Sie verantwortungsvoll entsprechend dieser Regeln, damit wir gemeinsam hoffentlich bald zu einem regulären Arbeits- und Studienbetrieb zurückkehren können.

Lehre
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die konkreten Regelungen zu Lehrveranstaltungen Ihres Studiengangs über die für Ihre Fakultät üblichen Anzeige- und Informationssysteme. Generell gilt weiterhin, dass Lehrveranstaltungen nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn es dringend notwendig und digital nicht möglich ist.

Bibliotheken
Ab Montag, 4. Mai 2020 werden die Bibliotheken unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen einen eingeschränkten Ausleihbetrieb beginnen. Im Katalog der Bibliothek wird die Möglichkeit geschaffen vorab Literatur zu bestellen. Die Abholung der Bestellungen ist am nächsten Öffnungstag ab 10 Uhr möglich. Der Zugang zu den Bibliotheken ist nur zum Zweck der Abholung der Bestellungen erlaubt. Der Zutritt zu den Freihandbeständen und Arbeitsplätzen bleibt gesperrt.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt reduziert.

  • ZB: Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr
  • DGS: Mo bis Fr von 10 bis 15 Uhr,
  • KSF: Mo bis Fr von 10 bis 15 Uhr
  • BV: Di von 10 bis 13 Uhr.

Der Zutritt zur jeweiligen Bibliothek kann immer nur einer Person gleichzeitig gewährt werden. Beachten Sie bitte die vorhandenen Markierungen in den Eingangsbereichen. Reduzieren Sie Ihre Bibliotheksbesuche auf das notwendige Minimum. Wir bitten um Ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Bitte überprüfen Sie vor dem Besuch, ab wann der Betrieb genau beginnt und welche aktuellen Regelungen gelten: Biblioblog der HsH. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte online und telefonisch an die Bibliotheken.

Öffnungszeiten der Standorte ab 4. Mai 2020
Die bisherigen Regelungen zum Betreten der Gebäude an allen Standorten bleibt zunächst bestehen. Das heißt, dass die HsH weiterhin geschlossen ist. Änderungen ergeben sich lediglich für Studierende, die Klausuren schreiben und an genehmigten Präsenzveranstaltungen, bspw. Labore, teilnehmen. Für diese Veranstaltungen dürfen Studierende die Gebäude betreten. Eine Ausweispflicht besteht.

Die Gebäude Expo Plaza 2 und 12, Bismarckstraße und Heisterbergallee (Campus Ahlem) sind weiterhin ausschließlich über den Haupteingang zugänglich. Gleiches gilt am Campus Linden für die Gebäude 1A – 1E.

Für die Gebäude Expo Plaza 3 und 4, Lissabonner Allee 1, Blumhardtstraße (Campus Kleefeld) sowie am Campus Linden die Gebäude 1F – 1K besitzen alle Beschäftigten eine Außentürberechtigung. In diesen Gebäuden wird die Einbruchmeldeanlage morgens durch den Pförtner deaktiviert, danach werden alle Gebäude wieder verschlossen.

Mitschneiden von Lehrveranstaltungen ist rechtlich unzulässig
Bitte beachten Sie, dass das Mitschneiden von Lehrveranstaltungen und damit auch von Online-Lehrveranstaltungen ohne die Einwilligung aller Beteiligten aus urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das – auch teilweise – Aufzeichnen bzw. Mitschneiden einer Lehrveranstaltung sogar eine Straftat darstellen kann, die ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Anwesenheit von Mitarbeitenden
Die Regelung vom 25. März 2020 gilt nunmehr bis auf Weiteres. Die Vorgesetzten werden gebeten, den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, soweit eine Anwesenheit vor Ort nicht notwendig ist.

Arbeitszeiterfassung für Mitarbeitende
Es findet auch ab dem 4. Mai 2020 weiterhin keine Zeiterfassung statt. Bis auf Weiteres werden automatisch 100% der Sollarbeitszeit gutschrieben.

Meldung von Arbeitsunfähigkeit
Die getroffene Regelung, dass im Krankheitsfall erst nach dem fünften Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, gilt nun bis auf Weiteres.

 

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck in dieser schwierigen Situation alle Hochschulangehörigen zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten. Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neuen Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium