13.03.2020

Aktuelles zum Coronavirus: Maßnahmen und Empfehlungen, 13.03.20

Die Landesregierung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben Anweisungen und Empfehlungen zum Selbstschutz ausgesprochen. Für die Hochschule Hannover bedeutet dies vor allem: Ab sofort wird der Präsenzlehrbetrieb bis zum 20. April 2020 eingestellt.

Liebe Studierende, liebe Professorinnen und Professoren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

da sich die Lage immer weiter verschärft, sind wir in der Pflicht, Sie und uns selbst zu schützen. Die Landesregierung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben hierzu Anweisungen und Empfehlungen ausgesprochen. Für die Hochschule Hannover bedeutet dies vor allem: Ab sofort wird der Präsenzlehrbetrieb bis zum 20. April 2020 eingestellt.

Bis auf Weiteres gelten daher die folgenden Maßnahmen:

Lehrbetrieb

Der Präsenzlehrbetrieb an der HsH wird ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 eingestellt. Bis zu diesem Tag werden an allen Standorten der HsH keine Vorlesungen, Seminare, Tutorien, Übungen, Labore oder ähnliche Präsenzlehrveranstaltungen stattfinden.

Mündliche Prüfungen und Kolloquien, die bis zu diesem Zeitpunkt stattfinden sollten, können weiterhin wie geplant abgelegt werden.

In der kommenden Woche werden wir gemeinsam mit Dekan*innen, Studiendekan*innen und weiteren Beteiligten die Vorgehensweise im Detail beraten und eine Planung für den Verlauf des Sommersemesters 2020 entwickeln. Insbesondere wird es darum gehen, in wie weit eine Ausweitung auf digitale Lehrangebote sinnvoll und möglich ist und wie dafür gesorgt werden kann, dass möglichst alle Studierenden die Gelegenheit haben, ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Sommersemester 2020 vollständig zu erbringen. Wir werden auf Sie zukommen und bitten Sie, von Nachfragen abzusehen.

Das Servicezentrum Lehre (E-Learning) und die H-IT werden in die Beratungen und ggf. Vorbereitungen besonders intensiv einbezogen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass Einzelanfragen hier aktuell nicht in der gewohnten Weise beantwortet werden können. Die entsprechenden Service Desk Einrichtungen stehen in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Bibliothek

Die Ausleihen der Bibliotheken bleiben geöffnet. Die Lern- und Lesesäle werden jedoch ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen.

Forschung

Der Forschungsbetrieb der HsH läuft weiter. Bitte beachten Sie, dass Besprechungen, Veranstaltungen und sonstige Termine auf das notwendige Maß reduziert oder per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden sollten. Dies zählt auch für Dienstreisen. Dienstreisen in Risikogebiete nach Definition des Robert Koch Instituts sind untersagt.

Dienstpflicht und Mobile Arbeit

Von der Einstellung der Präsenzlehre an der Hochschule bleibt grundsätzlich die Dienstpflicht aller Beschäftigen und zur Erreichbarkeit unberührt. Präsidium und Personalrat haben sich jedoch verständigt, bis auf Weiteres, längstens bis zum 31. August 2020, die Möglichkeit zur Mobilen Arbeit auszuweiten.

Danach ist es in Erweiterung der in der Dienstvereinbarung genannten Kriterien möglich, Mobile Arbeit zu gewähren oder auch anzuordnen, wenn

  • die Arbeitsleistung im Wege der Mobilen Arbeit erbracht werden kann und eine Präsenz der einzelnen Mitarbeitenden oder aller Mitarbeitenden einer Organisationseinheit nicht (während der gesamten Arbeitszeit) erforderlich ist, insbesondere wegen der Einstellung des Präsenzlehrbetriebs
  • und die Einräumung der Mobilen Arbeit der Infektionsprävention förderlich ist.

Der Umfang der Mobilen Arbeit wird erweitert auf bis zu 100 % der individuellen wöchentlichen Sollarbeitszeit.

Das Verfahren zur Beantragung ist formlos mit Begründung an die jeweiligen Vorgesetzten. Diese entscheiden und informieren die Zeiterfassung und die Funktionsadresse Infektionsschutz.

Können im Falle mehrerer Anträge in einer Organisationseinheit aus Gründen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit nicht alle Anträge positiv entschieden werden, so soll Beschäftigten Vorrang eingeräumt werden, wenn

  • sie Zuhause Personen betreuen, die zu einer Risikogruppe gehören (ältere Personen, Personen mit Vorerkrankungen),
  • sie von einer Schließung der Schule/des Kindergartens/der KiTa ihres Kindes bzw. ihrer Kinder betroffen sind und keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Vorgesetzte sind angehalten, die Anträge kurzfristig im Sinne des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden zu entscheiden.

Studieninstitut des Landes Niedersachsen

Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) vom 12. März 2020 wird bis auf Weiteres keine Präsenzveranstaltungen mehr durchführen. Dies betrifft alle Veranstaltungen, die das SiN ausrichtet – unabhängig vom Ort der Veranstaltung. Regelungen zu Prüfungsabläufen werden gesondert bekannt gegeben.

Mensa

Der Betrieb der Mensen an der Hochschule Hannover durch das Studentenwerk Hannover bleibt bis auf Weiteres erhalten. Weitere Entscheidungen liegen in der Hoheit des Studentenwerks Hannovers.

Bitte beachten Sie:

Die Einstellung des Präsenzlehrbetriebs ist eine Präventionsmaßnahme des Landes Niedersachsen. Dies soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus gesamtgesellschaftlich weiter zu verzögern. Diese Maßnahme betrifft demnach alle Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) in Niedersachsen.

Wir werden Sie weiterhin engmaschig über die Website und per E-Mail auf dem Laufenden halten. Bitte prüfen Sie die Kanäle regelmäßig.

Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium