27.05.2020

Aktuelles zum Coronavirus, 27.05.20

Liebe Studierende, liebe Professor*innen, liebe Mitarbeiter*innen, langsam finden wir uns im neuen Alltag zurecht. Dennoch gibt es wichtige Aspekte, die wir alle für ein sicheres Miteinander beachten müssen.

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Einhaltung von Hygiene- und Abstandregelungen
Damit die unbedingt erforderlichen Präsenzveranstaltungen und Prüfungen an der HsH weiterhin stattfinden können und unsere Studierenden und Mitarbeitenden soweit wie möglich vor Infektionsrisiken geschützt sind, müssen alle Anwesenden unbedingt die notwendigen Hygiene- und Abstandregeln einhalten.

Daher stellen wir ein ausführliches Hygienekonzept zur Verfügung. Die wichtigsten Regeln sind darüber hinaus aus den Aushängen in den Gebäuden ersichtlich.

Bei der Umsetzung und Anwendung der geltenden Hygiene- und Abstandregelungen sind wir alle gefordert, aktiv mitzuwirken, zu unterstützen und verantwortungsbewusst zu handeln. Während dies bei Präsenzveranstaltungen in den Veranstaltungsräumen weitgehend gelingt, mussten wir leider feststellen, dass insbesondere von Studierenden notwendige Sicherheitsabstände bisweilen nicht eingehalten werden.

Wir appellieren daher an alle Studierenden und Beschäftigten insbesondere auf dem Weg zu und von Veranstaltungs- und Arbeitsräumen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Soweit das nicht sicher möglich ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die geltenden Hygiene- und Abstandregeln dienen dem Schutz aller Nutzer*innen von Hochschuleinrichtungen. Nur wenn sie verlässlich eingehalten werden, kann die HsH das aktuelle Verfahren mit Präsenzveranstaltungen fortsetzen oder weitere Lockerungen und eine Ausweitung der Zahl der Präsenzveranstaltungen erwägen.

Informationen zum Wintersemester 2020/21

Für das Wintersemester 2020 / 2021 konnten in landes- und hochschulweiter Abstimmung folgende Eckdaten geklärt werden:

  • Semesterbeginn (wie üblich): 01.09.2020,
  • Vorlesungsbeginn für Erstsemester ist Montag, der 05.10.2020,
    Ausnahmen sind möglich, z.B. in berufsbegleitenden Studiengängen,
  • Vorlesungsbeginn für alle anderen Semester kann auch früher sein
    und wird (wie üblich) individuell in den Fakultäten geregelt und bekanntgegeben,
  • Vorlesungsunterbrechung von Mittwoch, den 23.12.2020, bis zum Sonntag, den 03.01.2021,
  • Vorlesungsende ist aus heutiger Sicht vorgesehen für Freitag, den 29.01.2021,
  • Prüfungszeiten im Wintersemester werden (wie immer) individuell in den Fakultäten geregelt und bekanntgegeben,
  • Semesterende (wie üblich): 28.02.2021.

Es bleibt weiterhin nicht vorhersagbar, wie sich die Corona-Lage im Detail bis zum Beginn des kommenden Wintersemesters entwickeln wird. Es ist jedoch abzusehen, dass zumindest strenge Hygiene- und Abstandsregelungen in ähnlicher Form wie heute gelten werden. Damit wird im kommenden Wintersemester ein Präsenzbetrieb wie in Vor-Corona-Zeiten sicher nicht möglich sein können. Die sehr unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Fachdisziplinen werden bei den laufenden Planungen in den Fakultäten berücksichtigt. Konkrete Planungen bzgl. Lehrorganisation und- formaten werden bekannt gegeben, sobald diese vorliegen.

 

Informationen für Beschäftigte

Arbeiten in Präsenz
Deutschlandweit werden die Kontaktbeschränkungen gelockert und die Wiederaufnahme der Präsenzarbeit in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen nimmt zu. Daher erhöhen wir auch an der HsH schrittweise wieder den Anteil der Mitarbeitenden, die ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz und nicht mehr im Homeoffice erbringen. Dabei obliegt im jeweiligen Einzelfall die Entscheidung der/dem Vorgesetzen. Sie sollte sich an zwei Kriterien orientieren:

-  Ist die Anwesenheit vor Ort nicht notwendig?

-  Kann die Aufgabe des/der Beschäftigten im Homeoffice erledigt werden?

Ist beides bejaht, kann weiterhin Arbeit im Homeoffice vereinbart werden.

Von allen an der Hochschule anwesenden Mitarbeiter*innen sind unbedingt die im Hygienekonzept aufgeführten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für den Präsenzbetrieb einzuhalten.

Risikogruppen
Einzelne Beschäftigte der HsH sind angesichts ihrer gesundheitlichen Prädisposition bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 einer besonderen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Aktuell gibt es keine exakte Definition der sog. Risikogruppen. Damit besonders gefährdete Beschäftigte geschützt werden, andererseits aber durch eine pauschale Anwendung von zum Teil weit gefassten Definitionen die notwendigen Präsenzarbeiten an der HsH nicht unmöglich werden, wird von den Betriebsärztinnen festgestellt, ob und inwieweit Beschäftigte wegen einer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht oder nur eingeschränkt in Präsenz arbeiten sollen. Dabei entscheiden sie aufgrund der gesundheitlichen Prädisposition des/der Beschäftigten einerseits sowie den Verhältnissen und potenziellen Gefährdungen am individuellen Arbeitsplatz andererseits.

Für eine Beurteilung, ob und ggf. unter welchen Bedingungen Beschäftigte (Risikogruppen) in Präsenz in der HsH tätig werden können, benötigt die Betriebsärztin Frau Dr. von der Becke zunächst folgende Unterlagen:

  1. Eine Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung, erstellt durch den/die Vorgesetzte*n. Sie soll Auskunft darüber geben, welche Tätigkeiten und Aufgaben Beschäftigten in Präsenz obliegen. Die Rahmenbedingungen, insbesondere die Arbeitsumgebung (Einzelbüro, Labor etc.), Arbeitszeiten und ein möglicher Kontakt zu anderen Personen (Kolleg*innen, Studierende etc.) sollen angegeben werden.
  2. Ein Attest vom Haus- bzw. Facharzt über relevante Vorerkrankungen und die aktuelle Medikation.

Auf Grundlage dieser Informationen führt die Betriebsärztin zunächst ein telefonisches Beratungsgespräch mit den Beschäftigten, das bei Bedarf persönlich und ggf. vor Ort am Arbeitsplatz fortgesetzt werden kann. Dessen Ziel ist es zu klären, ob eine Tätigkeit möglich ist und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Abschließend erhalten die Beschäftigten von der Betriebsärztin eine arbeitsmedizinische Stellungnahme zur Vorlage an den/die Vorgesetzte*n. Für die Beratung hinsichtlich der Umsetzung von notwendigen Schutzmaßnahmen steht die Betriebsärztin den Beschäftigten und Vorgesetzten zur Verfügung.

Die Kontaktdaten des MEDITÜV und der Betriebsärztinnen finden Sie hier unter „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Stephanie von der Becke.

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck in dieser schwierigen Situation alle Hochschulangehörigen zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten. Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neuen Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz@hs-hannover.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hochschulpräsidium