- Elektrotechnik und Informationstechnik
- Mechatronik
- Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik
Das Vorpraktikum kann um 1 Jahr verschoben werden. Es muss bis zum Vorlesungsende des 4. Semesters bei uns vorliegen.
Sehr geehrte Studieninteressierte,
uns ist bewusst, dass es durch die Corona-Pandemie momentan nur unter sehr schwierigen Bedingungen oder womöglich keineswegs umsetzbar ist, einen geeigneten Praktikumsplatz für Ihr Vorpraktikum zu erhalten. Viele von Ihnen berichten von coronabedingten Schwierigkeiten, Praktikumsplätze zu finden; einige von Ihnen erleben sogar die Rücknahme von bereits zugesagten Praktika.
Aus diesem Grund hat die Hochschule Hannover ihre Zulassungsvoraussetzungen (in Bezug auf das erforderliche Vorpraktikum) für die Studienplatzvergabe zum Sommersemester 2021 angepasst.
Die Sonderregelungen, die einmalig zum Sommersemester 2021 gelten, finden Sie unten.
Allgemeine Informationen zu dem Thema Vorpraktikum finden Sie unter Zulassung/Vorpraktikum.
Wir hoffen, Sie damit unterstützen zu können und freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Das Dezernat - Akademische Angelegenheiten
Das Vorpraktikum kann um 1 Jahr verschoben werden. Es muss bis zum Vorlesungsende des 4. Semesters bei uns vorliegen.
Das Vorpraktikum kann um 1 Jahr verschoben werden. Es muss bis zum Vorlesungsende des 4. Semesters bei uns vorliegen.
Heilpädagogik:
Vor der Aufnahme des Studiums ist ein dreimonatiges ganztägiges Vorpraktikum in einem einschlägigen sozialen oder heilpädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren und zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Einschlägige Vorerfahrungen (z. B. Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder berufliche Tätigkeiten in der Alten,- Behinderten- oder Jugendhilfe) können als gleichwertig anerkannt werden. Das Vorpraktikum kann auch halbtags über sechs Monate abgeleistet werden.
Soziale Arbeit:
Vor der Aufnahme des Studiums ist ein ganztägiges Vorpraktikum von sechs Wochen in einem einschlägigen sozialen, pädagogischen, pflegerischen oder diakonischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren und zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Einschlägige Vorerfahrungen (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder berufliche Tätigkeiten in Einrichtungen der Sozialen Arbeit) können als gleichwertig anerkannt werden. Das Vorpraktikum kann auch halbtags über 12 Wochen abgeleistet werden.
ACHTUNG (vorübergehende Änderung für o.g. Studiengänge in Bezug auf das Sommersemester 2021)
Zum Studium in den Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit und Heilpädagogik können zum Sommersemester 2021 ausnahmsweise Bewerber*innen zugelassen werden, die aufgrund der Corona-Pandemie kein Vorpraktikum nach § 4 ZulO‐BA, Tl.B1 absolvieren konnten. Die Bewerber*innen müssen mit den Bewerbungsunterlagen nachweisen, dass sie sich auf Praktikumsplätze beworben haben, aber aufgrund der Corona-Pandemie entweder keine Zusage erhalten haben oder das Praktikum deswegen nicht vollständig ableisten konnten. Das sechswöchige bzw. dreimonatige Praktikum muss von den Bewerber*innen im Falle ihrer Zulassung im Laufe ihres Bachelor-Studiums eigenständig nachgeholt sowie nachgewiesen werden.
Sehr geehrte Bewerber*innen und Studierende der Hochschule Hannover,
die Corona-Pandemie hat uns fest im Griff. Daher bleibt es nicht vorhersehbar, wie sich die Corona-Lage im Detail weiterentwickeln wird. Es ist jedoch abzusehen, dass zumindest strenge Hygiene- und Abstandsregelungen gelten werden.
Das Service Center der HsH ist unter der Telefonnummer zu erreichen: 0511 9296 8888. Die Telefonsprechstunden finden während der regulären Öffnungszeiten statt. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per E-Mail zu.
studierendenservice(at)hs-hannover.de
Schriftliche Unterlagen sollen ausschließlich per Post geschickt werden. Alternativ dazu, können Sie auch Ihre einzureichenden Unterlagen in einer unserer Außenbriefkästen vor dem Modulgebäude 1G einwerfen. Bei Rückfragen zu Ihren Unterlagen, nehmen wir unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Sprechzeiten:
Mo. bis Fr.: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. bis Do.: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Anschrift:
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1G
Aufgrund der Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen können persönliche Beratungstermine zum Fremd- und Eigenschutz nur in Ausnahmefällen erfolgen. Persönliche Beratungstermine bedürfen einer vorherigen schriftlichen Terminvereinbarung per E-Mail.
Bitte vermerken Sie in Ihrer E-Mail Ihren Terminwunsch und eine Handynummer. Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail.
Nur Bewerber*innen und Studierende die eine schriftliche Terminbestätigung erhalten haben, können vor Ort beraten werden. Die Vergabe der persönlichen Termine sind begrenzt, um einen Rückstau in unserem Gebäude zu vermeiden.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin mit einer Mund- und Nasenmaske und warten Sie vor dem Eingang des Modulgebäudes (Gebäude 1 G), wir nehmen Sie zu dem Termin persönlich unten im Empfang.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ja, für das Sommersemester 2021 ist die Registrierung und die Abgabe eines Bewerbungsantrags über Hochschulstart.de (DoSV) erforderlich.
Ja, einige Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere bezogen auf die erforderlichen (Vor-)Praktika) wurden geändert.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website unter dem Punkt Vorpraktikum.
Ja, wir möchten Ihnen auch während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bewerbung ermöglichen.
Ihre Bewerbung erstellen Sie ganz einfach online über unser Online-Portal My assist.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Studienberatung für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen wenden.
Die Freischaltung des Bewerbungsportals für das Sommersemester 2021 findet voraussichtlich Mitte November 2020 statt.
Auf der Website Bewerbungsportal können Sie sich über das Thema informieren und bewerben.
Die Bewerbungsfrist finden Sie auf der Seite "Termine & Fristen" unter Bewerbungsfristen.
Information für Bewerber*innen:
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungs- oder Einschreibungsunterlagen ausschließlich per Post zu. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, würden wir Sie bitten, einen entsprechenden Vermerk auf Ihre Unterlagen zu schreiben. Etwaige Beglaubigungen von Abitur, Fachhochschulreifen oder Bachelorabschlüssen können nachgereicht werden. Bitte legen Sie in diesem Fall eine einfache Kopie des Zeugnisses bei. Nachzureichende Unterlagen, die keiner Beglaubigung bedürfen, können auch gerne per E-Mail nachgereicht werden. Bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zählt der Poststempel bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
Informationen für Studentinnen und Studenten:
Vorpraktikumsbescheinigungen und Anträge (zum Beispiel Beurlaubung oder Exmatrikulation etc.) können per E-Mail an uns gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden (Nachweise). Wenn die Einreichung eines Antrages an die Vorlage der Campus Card gekoppelt ist, senden Sie bitte die Unterlagen per Post an uns zu.
Aus aktuellem Anlass kann als unbillige Härte (§ 14 Abs. 2 Nds. Hochschulgesetz) laut Niedersächsischem Ministerium für Wissenschaft und Kultur auch die studienzeitverlängernde Auswirkung der COVID-19-Pnademie 2020 berücksichtigt werden.
Hierzu ist bei Vorliegen eines Festsetzungsbescheides ein entsprechender Antrag (siehe Antragsformular Nr. 5) zu stellen und darin glaubhaft darzulegen, dass durch die COVID-19-Pandemie der Studienfortschritt behindert war und sich die Studienzeit dadurch verlängert.
Diese Ausnahmeregelung gilt für Langzeitgebührenpflichtige im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Service Center des Dezernats - Akademische Angelegenheiten wenden.
Anschrift
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J