Service Center
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J
Wichtige Hinweise: Die Angaben im Rahmen der FAQ-Liste erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Änderungen (insbesondere bezüglich Bewerbungs- und Anmeldefristen).
Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden haben, kontaktieren Sie die Kollegen*innen des Service Centers des Dezernats - Akademische Angelegenheiten. Sie beantworten allgemeine Fragen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung, Einschreibung und Studium.
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Wenn Sie vorher den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, müssen Sie in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft werden (Pflichteinstufung).
Ausnahme bei den Fakultäten I und II: Wenn Sie vorher in demselben Studiengang an einer anderen Fachhochschule studiert haben, werden Sie automatisch in das nächsthöhere Semester eingestuft.
Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester kann in diesem Fall bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt werden! Geben Sie daher bei der Online-Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen.
Sofern Sie vorher einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule, Universität oder an der Hochschule Hannover studiert und dort Leistungen erbracht haben, sollten Sie sich vor der Bewerbung bei der Prüfungsverwaltung erkundigen, ob die erbrachten Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichen. Sollten nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorhanden sein, so muss die Einstufung in das 1. Fachsemester erfolgen (vorausgesetzt der jeweilige Studiengang wird zu dem Semester angeboten), so dass Sie lediglich einen Bewerbungsantrag für das 1. Fachsemester abgeben dürfen. Bei ausreichend anerkennungsfähigen Leistungen geben Sie bei der Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät.
Wenn aber nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen vorhanden sind, kann die Einstufung auch in das 1. Fachsemester erfolgen. Aus diesem Grund bewerben Sie sich zwar zunächst für ein höheres Fachsemester, stellen aber auch einen Antrag „in Vorbereitung“ für das 1. Fachsemester.
Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist zusammengesetzt aus studentischen Referent*Innen der Hochschule Hannover. Durch verschiedene Referate arbeiten Wir in vielen Feldern für Dich und bieten eine Anlaufstelle für alle Belange der Studierendenschaft.
Wenn Sie im Besitz ausländischer Bildungsnachweise sind, müssen diese unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für den Hochschulzugang geprüft werden.
Für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss gelten besondere Voraussetzungen und Fristen.
Ausführliche Informationen zum Thema Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie hier.
In einer globalisierten Arbeitswelt bietet die HsH mit ihren mehr als 100 internationalen Kooperationspartnern den Studierenden vielfältige Möglichkeiten, ihre Fach- und Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, internationale Erfahrung in der Arbeitswelt zu sammeln und ihre interkulturellen Handlungskompetenzen zu schulen.
Ausführliche informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Der Versand der CampusCard hängt davon ab, ob Sie ein Farbfoto hochgeladen (https://welcome.hs-hannover.de/), den Semesterbeitrag bezahlt und alle notwendigen Bewerbungsunterlagen uns zugeschickt haben. Ist das der Fall, dann wird die CampusCard produziert und per Post zugesandt.
Für folgende Bachelor-Studiengänge der HsH ist eine Eignungsprüfung erforderlich:
Das Ablegen bzw. Bestehen einer Eignungsprüfung ist Teil der Bewerbung.
Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung gelten jeweils bestimmte Fristen. Informationen zu den Fristen erhalten Sie auf der Website Besonderheiten und Fristen.
Um an den Eignungsprüfungen, das heißt an der Bewerbung für die oben genannten Studiengänge teilzunehmen, müssen Sie sich zwingend für die Teilnahme an der Eignungsprüfung bewerben.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Website des jeweiligen Studienganges.
Die Erstattung ist bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn möglich.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie auf der Seite Antragsformulare.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Nähere Informationen zur finanziellen Unterstützungen finden Sie unter:
Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger
Sozialberatung des Studentenwerks Hannover
Stipendien: hier hilft Ihnen unser Stipendiencoach Frau Stahl. Schreiben Sie eine E-Mail an: stipendien-coach@hs-hannover.de
Ja, eine Gasthörschaft ist bei uns möglich.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Kollegin im Servicebüro Beeinträchtigung und Studium beantwortet Ihre Frage und unterstützt Sie zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung/Handicap.
Nach erfolgreicher Rückmeldung stehen Ihnen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Ihrem Hochschul-Account zur Verfügung, die Sie aufrufen und ausdrucken können.
Da alle Studierenden an deutschen Hochschulen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, benötigen wir zur Immatrikulation grundsätzlich einen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Krankenversicherung.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Man unterscheidet zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (auf den Bachelor -Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen, welche in der Regel berufsbegleitend sind und für die Sie nicht nur reguläre Semestergebühren, sondern auch Studiengebühren zahlen müssen.
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen.Der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) ist generell eine zwingende Voraussetzung. Dabei geht es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master oder ist er zumindest mit ihm eng verwandt? Bei manchen, vor allem bei den aufeinander aufbauenden Studiengängen ist das leicht feststellbar. Bei den Studiengängen, bei denen die Passung nicht klar ist, entscheidet die Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen.
Für viele Master-Studiengänge müssen auch weitere Voraussetzungen (Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung etc.) erfüllt werden.
Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang variiert zwischen mindestens zwei und höchstens vier Semestern.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich je nach Master-Studiengang. Oftmals finden Auswahlgespräche statt. Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren. Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzen Sie, wenn Sie
Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
Alle Informationen zum Thema Rückmeldung finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Alle Informationen zum Thema Semesterbeitrag finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Die Hochschule Hannover mit fünf Fakultäten bietet über 60 Bachelor-, Master- und Weiterbildungsstudiengänge mit vielfältigen Schwerpunkte an.
Mehr Informationen zu unseren Studiengängen finden Sie auf der Website Studienangebot.
Das Team Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag für die
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Fakultät.
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium finden Sie auf der Website Antragsformulare.
Nach Eingang des vollständigen Semesterbeitrages plus eventuelle Langzeitgebühr können Sie Ihre CampusCard an einer der hierfür vorgesehenen Stationen validieren bzw. mit einer Gültigkeit für das kommende Semester versehen.
Einige Studiengänge verlagen als Zulassungsvoraussetzung ein Vorpraktikum. Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen - hier hilft die Hochschule Hannover leider noch nicht.
Das Unternehmen/die Einrichtung, in dem Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an. Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden. Es kann auch geteilt und in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen geleistet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei der HsH gelten unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester beginnt. Wenn Sie in einem höheren Semester einsteigen möchten, bewerben Sie sich im freigeschalteten Bewerbungsportal als Quereinsteiger*in.
Aus aktuellem Anlass kann als unbillige Härte (§ 14 Abs. 2 Nds. Hochschulgesetz) laut Niedersächsischem Ministerium für Wissenschaft und Kultur auch die studienzeitverlängernde Auswirkung der COVID-19-Pnademie 2020 berücksichtigt werden.
Hierzu ist bei Vorliegen eines Festsetzungsbescheides ein entsprechender Antrag (siehe Antragsformular Nr. 5) zu stellen und darin glaubhaft darzulegen, dass durch die COVID-19-Pandemie der Studienfortschritt behindert war und sich die Studienzeit dadurch verlängert.
Diese Ausnahmeregelung gilt für Langzeitgebührenpflichtige im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021.
Für das Wintersemester ist die Validierung der Studierendenausweise wie bisher ab drei Tagen nach Geldeingang auf dem Konto der HsH möglich. Dazu stehen ab dem 13. Juli 2020 folgende Validierungsgeräte zur Verfügung:
Die Wegeführungen zu den Validierungsgeräten sind als Einbahnstraßensystem ausgeschildert. Bitte folgen Sie den Beschilderungen. Der Zugang ist zu den regulären Öffnungszeiten der HsH unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und mit Anwesenheitsformular möglich.
Das Anwesenheitsformular bringen Sie bitte zwingend zur Validierung Ihres Studierendenausweises ausgefüllt mit. Sollten Sie keine Druckmöglichkeit haben, liegen die Formulare in der HsH aus. Die ausgefüllten Formulare geben Sie bitte wie folgt ab:
Auf der Website Bewerbungsportal können Sie sich über das Thema informieren und bewerben.
Die Bewerbungsfrist finden Sie auf der Seite "Termine & Fristen" unter Bewerbungsfristen.
Die Vorlesungszeiten finden Sie auf der Seite "Termine & Fristen" unter Vorlesungszeiten.
Die Telefonsprechstunden finden während der regulären Öffnungszeiten statt. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, senden Sie uns bitte Ihre Frage und Anliegen per E-Mail zu. Wie melden uns zurück.
Schriftliche Unterlagen sollen ausschließlich per Post geschickt werden. Alternativ dazu, können Sie auch Ihre einzureichenden Unterlagen in einer unserer Außenbriefkästen vor dem Modulgebäude 1G einwerfen. Bei Rückfragen zu Ihren Unterlagen, nehmen wir unaufgefordert Kontakt zu Ihnen auf.
Aufgrund der Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen können persönliche Beratungstermine zum Fremd- und Eigenschutz nur in Ausnahmefällen erfolgen. Persönliche Beratungstermine bedürfen einer vorherigen schriftlichen Terminvereinbarung per E-Mail.
Bitte vermerken Sie in Ihrer E-Mail Ihren Terminwunsch und eine Handynummer. Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail.
Nur Bewerber*innen und Studierende die eine schriftliche Terminbestätigung erhalten haben, können vor Ort beraten werden. Die Vergabe der persönlichen Termine sind begrenzt, um einen Rückstau in unserem Gebäude zu vermeiden.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin mit einer Mund- und Nasenmaske und warten Sie vor dem Eingang des Modulgebäudes (Gebäude 1 G), wir nehmen Sie zu dem Termin persönlich unten im Empfang.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sprechzeiten:
Mo. bis Fr.: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. bis Do.: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Anschrift:
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Gebäude: 1G
Telefon: 0511 9296 8888
E-Mail: studierendenservice(at)hs-hannover.de
Siehe den Punkt Wie ist das Service Center zu erreichen?
Ja, einige Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere bezogen auf die erforderlichen (Vor-)Praktika) wurden geändert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Sonderregelungen während der Corona-Pandemie.