Die weltweite Corona-Krise stellt die Hochschulen in Bezug auf ihre internationalen Aktivitäten vor große Herausforderungen, denn die Entwicklungen sind dynamisch und von Land zu Land unterschiedlich. Bei der Planung von internationalen Aktivitäten muss nicht nur die Situation in Deutschland und in den Ländern der Partnerhochschulen berücksichtigt werden, sondern auch die Vorgaben der Mittelgeber.
Im Folgenden werden Empfehlungen gegeben, wie internationale Aktivitäten im akademischen Jahr 2020/21 durchgeführt werden können.
Outgoing-Mobilität (Studierende und Personalmobilität)
Die Optionen für Studierenden- wie Personalmobilität (Mitarbeitende und Lehrende) hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen von der Situation im jeweiligen Zielland und an der Partnerhochschule. Einreise- und Quarantänebestimmungen können hier je nach Zielland variieren, lokale Sonderregelungen sind möglich. Das Auswärtige Amt hat eine allgemeine Reisewarnung für Europa mit Wirkung vom 15.06.2020 durch länderspezifische Reisehinweise ersetzt. Derzeit werden Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt ständig aktualisiert oder angepasst. Weiter Informationen finden sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Präventionsmaßnahmen der örtlichen Behörden, der Partnerhochschule, sowie die Vorgaben der Heimathochschule sind zwingend zu beachten.
Einige Partnerhochschulen bieten statt einer physischen Mobilität die Option einer rein virtuellen Mobilität an. Diese Option variiert je nach Partnerhochschule. Bezüglich einer finanziellen Förderung komplett virtueller Mobilitäten aus Mitteln des ERASMUS+ Programms hat sich die Europäische Kommission wie folgt positioniert. Virtuelle Mobilitäten sind in Kombination mit physischer Mobilität förderfähig („Blended Mobility“ Prinzip), ein finanzieller Zuschuss erfolgt für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes. Die Mobilitätsphase beginnt mit der Einreise in das Zielland und endet mit der Ausreise. Vollständig physische Mobilitäten aller Zielgruppen (Studierende und Personal) des ERASMUS+ Programms sind förderfähig.
Die Förderprogramme bieten daher keine Grundlage für ein generelles Verbot von Auslandsmobilitäten. Die Entscheidung liegt aus Sicht der Mittelgeber bei den einzelnen Teilnehmenden, ob eine individuelle Mobilität je nach Sachlage durchgeführt werden kann und gewünscht wird.
Wir empfehlen allen Beteiligten dringend sich im Kontext internationaler Mobilitäten an folgenden Kriterien zu orientieren: a) an der Situation an der Partnerhochschule, b) an den aktuellen Reisewarnungen, Sicherheits- und Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, sowie den Vorgaben örtlicher Behörden im Zielland und c) an den Empfehlungen und Hinweisen, die von der Hochschulleitung über die Funktionsadresse HsH-Infektionsschutz geteilt wurden und werden. In Zusammenhang mit Dienstreisen sind unbedingt die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung bei Auslandsreisen, Pflichtvorsorge und reisemedizinischen Beratung zu beachten.
Stand: 04.11.2020
Ansprechpersonen
- Studierendenmobilität:
Patricia Schmelzeisen, patricia.schmelzeisen(at)hs-hannover.de, Tel. 0511 9296 7716
- Personalmobilität:
Melanie Köster, melanie.koester(at)hs-hannover.de, Tel. 0511 9296 8164
Incoming-Mobilität
Für das Wintersemester 20/21 erwartet die Hochschule Hannover nach aktuellem Stand ca. 40 2plus3-Studierende und ca. 60 Austauschstudierende der Partnerhochschulen.
Um den interkulturellen Austausch zu ermöglichen und den Studienaufenthalt für die Incomings möglichst gewinnbringend zu gestalten, empfehlen wir für die Lehre zusätzlich zu den digitalen Lehrveranstaltungen Präsenzlehrveranstaltungen anzubieten.
Auch die Welcome-Veranstaltungen sollten möglichst in Präsenz stattfinden, um den Studierenden ein Ankommen und eine Orientierung an der Hochschule Hannover zu ermöglichen.
Ist in einem Studiengang ein rein virtuelles Semester geplant, sollten die Incomings darüber möglichst schnell informiert werden, um zu entscheiden, ob sie in diesem Fall die Mobilität durchführen werden.
Die Einreise der internationalen Studierenden ist regulär zu Anfang des Wintersemesters geplant, sofern keine internationalen Reisebeschränkungen gelten. Es sind auch die jeweils geltenden Quarantäneregelungen zu beachten, da die Studierenden in Bundesländern landen könnten (Flughafen Frankfurt oder Hamburg), in denen möglicherweise andere Quarantäneregelungen gelten als in Niedersachen.
Sollten Studierende auf Grund von Reisebeschränkungen, Visa- oder Quarantäneproblemen das Studium verspätet beginnen können, werden die Fakultäten gebeten, ihnen die Teilnahme an den digitalen bzw. Präsenzlehrveranstaltungen dennoch zu ermöglichen, ggf. durch die Nacharbeitung der verpassten Inhalte.
Die zweiwöchigen Welcome Weeks mit einem Orientierungsprogramm des Servicezentrums Beratung sowie Deutschintensivkursen des Language Centers im Servicezentrum Lehre sind ab 07.09.2020 geplant.
Sowohl die Incomings als auch die regulären internationalen Studierenden werden durch das Servicezentrum Beratung über die neuesten Entwicklungen und Regelungen laufend informiert und erhalten ein Informationspaket mit Informationen zu medizinischer Versorgung, zu Unterstützungsangeboten, Schutzmaßnahmen sowie extracurricularen Angeboten zur Verhinderung der sozialen Isolation.
Ansprechperson
Mascha Rex, mascha.rex(at)hs-hannover.de, Tel. 0511 9296 3794