Der Personalrat
1. Reihe von links:
Christina Prudlik, Katja Neubauer, Sabine Bär, Carola Kwasniok, Heike Köhne, Vera Henning
2. Reihe von links
Reiner Ehlers, Michael Stein, Kai-Uwe Kriewald, Manfred Hermeling, Andreas Pehl
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). In ihm sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten für den Personalrat, aber auch für die Dienststelle festgelegt.
Wer wird vom Personalrat vertreten
Der Personalrat vertritt alle weisungsgebundenen Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamten, wobei Professoren, Lehrbeauftragte, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal per Gesetz ausgenommen sind.
Geschäftsordnung
§ 1 Aufgaben der Vorsitzenden
§ 2 Stellvertretung der Vorsitzenden
§ 3 Vertretung des Personalrates in Gremien
§ 4 Festlegung, Einberufung und Leitung der Personalratssitzungen
§ 5 Anträge zur Tagesordnung
§ 6 Beschlussfassung
§ 7 Berichterstattung in der Sitzung
§ 8 Gespräche mit der Dienststellenleitung
§ 9 Niederschrift
§ 10 Arbeitsplanung l Arbeitsteilung
§ 11 Schulungen
§ 12 Gültigkeit und Änderung der Geschäftsordnung
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