
Promotionsmöglichkeiten für Hochschulabsolventinnen
Grundsätzliches
Die staatlichen Fachhochschulen in Deutschland haben grundsätzlich kein Promotionsrecht, d.h. den Doktorgrad können Sie nur an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht erlangen.
Hinsichtlich der Zugangsberechtigung wurden im Zuge des Bologna-Prozesses die Bachelor- und Master-Abschlüsse an Hochschulen und Universitäten formal gleichgestellt und als Hochschul-Absolventin stehen Ihnen formal die gleichen Möglichkeiten offen wie einer Universitätsabsolventin.
Dabei gilt, dass für Universitäten wie Hochschulen der Bachelor-Abschluss nur unter besonderen Voraussetzungen den Zugang zur Promotion ermöglicht. Wenn Sie noch im Bachelor-Studium mit dem Gedanken spielen, Ihr wissenschaftliches Interesse mittelfristig im Rahmen einer Promotion zu verfolgen, sollten Sie prüfen, ob Sie schon für das Master-Studium an eine Universität wechseln wollen und können.
Unabhängig von der Art des Hochschulabschlusses müssen für den Abschluss eines Promotionsverfahrens zwei Faktoren erfüllt sein:
- Sie benötigen einen Betreuer oder eine Betreuerin an der Universität.
- Sie müssen an der entsprechenden Universität zur Promotion zugelassen werden.
Die Einzelheiten der Zulassung regeln die Fakultäten und Fachbereiche der jeweiligen Universität in ihren Promotionsordnungen. Die seit Mitte der 1990er-Jahre üblichen Eignungsfeststellungsverfahren für Hochschul-Absolventinnen und Hochschul-Absolventen (mit FH-Diplom) sollen einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2000 entsprechend wegfallen. De facto sind jedoch bis heute nicht alle Promotionsordnungen angepasst oder es wurden im Zuge der Anpassung zusätzliche Voraussetzungen beibehalten oder neue hinzugefügt. Ungeachtet des Weges, den Sie für eine Promotion einschlagen, müssen Sie also die tatsächlichen Bedingungen an der von Ihnen ins Auge gefassten Hochschule genau prüfen.
Promotion auf einer Mitarbeiterinnen-Stelle
Der klassische und direkte Weg zur Promotion war und ist eine Mitarbeiterinnen-Stelle an einer Universität, die mit der Möglichkeit zur Promotion verbunden ist.
Diese Stellen werden allerdings gerne an „eigene Studierende“ vergeben, so dass Sie als Absolventin einer anderen Hochschule (ob nun von einer Universität oder einer Fachhochschule) eher geringe Chancen haben werden, eine solche Stelle zu „ergattern“. Insbesondere in den Ingenieur- und Technikwissenschaften kann hier der Weg jedoch über eine Stelle an einer außeruniversitären Forschungseinrichtungen führen, die öffentlich ausgeschrieben wurde. Die Chancen, über eine solche Stelle Kontakte zu möglichen Betreuerinnen und Betreuern an Universitäten zu knüpfen und/oder aktive Unterstützung für die Promotionsabsicht zu erhalten, stehen recht gut.
Individuelle Promotion
Wenn Sie ihre Promotionsarbeit extern und individuell umsetzen wollen, müssen Sie mit einem Fachhochschulabschluss zunächst prüfen, unter welchen Voraussetzungen Sie an der jeweiligen Universität promoviert werden können. Dies unterscheidet sich nicht nur von Universität zu Universität, sondern auch von Fakultät zu Fakultät. Hinzu kommt die Suche nach einem Betreuer oder einer Betreuerin an der Universität, die ohne vorherige Verbindungen oder Kontakte (z.B. über die Betreuerin oder den Betreuer Ihrer Master-Arbeit) ein längerer Prozess sein kann. Entscheidend ist, dass Sie mit Ihrem Thema bei Ihrem Gegenüber Interesse wecken, etwa, weil es inhaltliche Anknüpfungspunkte gibt.
Wenn die Betreuungssituation und die Rahmenbedingungen der anzuwendenden Promotionsordnung geklärt sind, haben Sie die entscheidenden Schritte zur Promotionszulassung geschafft.
Strukturierte Promotion
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Promotion im Rahmen eines Graduierten- oder Promotionskollegs oder einer Graduiertenschule anzustreben. Die (begrenzten) Plätze in diesen so genannten strukturierten Promotionsprogrammen werden öffentlich ausgeschrieben und sind mit einer Stelle oder einem Stipendium verbunden. Sie müssen sich dabei thematisch jedoch in die jeweilige übergeordnete Fragestellung einpassen. Strukturierte Promotionsprogramme zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass allen Promovierenden im Programm mehrere Betreuer und Betreuerinnen zur Seite stehen. Dessen ungeachtet muss jedoch die Frage der tatsächlichen Promotionszulassung individuell überprüft werden.
Bei einigen DFG-geförderten Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen ist es möglich, ein Qualifizierungsstipendium zu Überbrückung zu erhalten, wenn für die Promotionszulassung noch zusätzliche Anforderungen zum FH-Abschluss erfüllt werden müssen.
Kooperative Verfahren
Ausgebaut werden derzeit die Möglichkeiten, über eine Kooperation zwischen einer Fachhochschule und einer Universität die Tür zur Promotion an der Universität zu öffnen. Solche Kooperationen werden i.d.R. entweder zwischen Fachbereichen geschlossen, oder es handelt sich um persönliche Absprachen zwischen Einzelpersonen. Die Betreuung der Promotion erfolgt dabei sowohl an der Fachhochschule als auch an der Universität. Das eigentliche Promotionsverfahren wird am Ende von der Universität durchgeführt. Im Rahmen von kooperativen Verfahren wird es zum Teil auch möglich, neben einer Mitarbeiterinnen-Stelle an der Fachhochschule eine Promotion an der kooperierenden Universität anzustreben.
Kooperative Verfahren werden auch mit Hochschulen im Ausland durchgeführt, z.B. über die Aufnahme in ein PhD-Programm. Im Falle der Kooperation mit einer ausländischen Hochschule sollten Sie bereits im Vorfeld auf die Frage der Anerkennung der Promotion in Deutschland achten.
Finanzierung
Neben der Finanzierung durch eine Mitarbeiterinnen-Stelle, gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten. Die Promotionszulassung ist in der Regel die Voraussetzung dafür, sich um ein Stipendium bei einem der Begabtenförderwerke bewerben zu können. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind die (Teilzeit-)Berufstätigkeit ohne Bezug zum Thema oder die Promotion in Verbindung mit einem konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojekt in der Industrie oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung.
Die Situation an der Hochschule Hannover
Bereits seit 2009 existiert eine Kooperation mit der University of West Scotland (UWS), in deren Rahmen die Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales ein Studienprogramm zur Promotion in Pflege und Sozialer Arbeit oder verwandten Fächern anbietet.
2010 hat die Hochschule Hannover einen Vertrag über kooperative Promotionen mit der Universität Vechta für die Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik und die Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales schließen können.
Neben den vertraglich festgehaltenen Kooperationen hat es in der Vergangenheit aus allen Fakultäten heraus (erfolgreiche) individuelle Promotionsbestrebungen gegeben.
Weitere Informationen zu konkreten Promotionsmöglichkeiten erhalten Sie bei den Fakultäten bzw. deren Professorinnen und Professoren.
Für Fragen steht außerdem der zuständige Vizepräsident für Forschung, Prof. Dr.-Ing. Henning Ahlers, zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Es gibt zahlreiche gedruckte und/oder online verfügbare Ratgeber und Foren, die sich mit dem „Management“ eines Promotionsvorhabens verfassen, vom Exposé bis zum Druck der fertigen Arbeit – entsprechende Recherchen in Bibliotheken und Suchmaschinen werden schnell fündig, so dass auf eine Auflistung hier verzichtet wird.
Auch einige Hochschulen oder Organisationseinheiten verfügen über entsprechende Informationen, die z.T. als pdf-Download zur Verfügung stehen.
Ein umfangreiches Angebot bieten die Seiten von Prof. Dr. Rudolf Schmitt zur Promotion im Fach „Soziale Arbeit“, die als Erstinformation sicherlich auch für Interessierte anderer Fachbereich hilfreich sind.
Einen umfassenden „Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen“ hat Ansgar Keller verfasst, der mittlerweile in 10. Auflage allgemeine Informationen und diverse Artikel mit Auszügen aus Promotionsordnungen und einer Art „Ranking der fachhochschulfreundlichsten Universitäten“ kombiniert:
Keller, Ansgar 2010: Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen. Möglichkeiten und Zulassungsverfahren für eine Promotion an mehr als 70 deutschen Universitäten mit Hinweisen für Absolventen von Masterstudiengängen sowie Berufsakademien und zur Promotion im Ausland. 10. Auflage 2010/2011. Berlin: Universitätsverlag der TU Berlin
Ergänzende Links
Ergänzend einige Links, die sich eher auf die technischen Fragen bis zur Zulassung und speziell mit dem Thema „Promotion nach einem FH-Abschluss“ beschäftigen.
- http://www.hochschulkompass.de
Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen und Auszüge aus einzelnen Promotionsordnungen mit Suchfunktion, z.B. nach einzelnen Hochschulen oder nach angestrebtem Abschluss - http://www.kisswin.de
Das Projekt KISSWIN ist die Kommunikations- und Informationsplattform für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Internet. KISSWIN bietet Information, Förderung und Beratung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch kostenlose Serviceangebote, z.B. schriftliche und telefonische Beratung zu Fragen rund um die wissenschaftliche Karriere oder aktuelle Nachrichten, Meldungen und Termine zu wissenschaftlichen Karrierewegen, Fördermöglichkeiten und Förderorganisationen. - http://www.thesis.de
Thesis ist ein interdisziplinäres, deutschlandweites Netzwerk von Promovierenden und Promovierten, das auf Vereinsbasis organisiert ist und über lokale Gruppen den direkten Austausch mit anderen Promovierenden ermöglicht. - http://www.gew.de/Promovieren_mit_Fachhochschulabschluss.html
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verfügt über eine GEW-Projektgruppe DoktorandInnen, die sich auch mit den spezifischen Fragen von FH-Absolventinnen und FH-Absolventen befasst und im Mai 2011 ein Positionspapier verabschiedet hat.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten unseres
Forschungsprojektes „Beratung und Best-Practice Beispiele zur Erhöhung der Zahl der Promotionen von FH-Absolventinnen und FH-Absolventen“
| Astrid Tatge | 19.12.2011 |
