Allgemeine Studienberatung
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Hannover

Um an der Hochschule Hannover für einen Bachelor-Studiengang, d. h. für ein erstes Studium zugelassen zu werden, müssen Sie die allgemeinen formalen Zulassungsvoraussetzungen wie Hochschul- oder Fachhochschulreife erfüllen.

Zulassungsfrei sind an der Hochschule Hannover nur die dualen Studiengänge. Dazu muss neben dem Hochschulzugang noch ein Ausbildungsvertrag vorliegen.

Alle anderen Bachelor-Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.


Für die Master-Studiengänge benötigen Sie einen ersten Studienabschluss.

Voraussetzungen für Bachelor- und Master-Studiengänge

Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge

Für einzelne Bachelor-Studiengänge fordern die Fakultäten zusätzliche Kriterien, die alle BewerberInnen erfüllen müssen:
 

1. KÜNSTLERISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG FÜR ALLE DESIGN-STUDIENGÄNGE

Informationen zur künstlerischen Eignungsprüfung 
Für alle Design-Studiengänge (Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie und Kostüm sowie Visuelle Kommunikation) muss vor der Zulassung zum Studium die Feststellung der künstlerischen Befähigung nachgewiesen werden.
Dazu wird im ersten Schritt eine Mappe mit künstlerischen Arbeiten angefertigt und bis zum 15. März des Jahres direkt bei der Abteilung Design und Medien abgegeben oder per Post zugeschickt.

Die Termine für die Mappenberatung finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.

2. VORPRAKTIKA für JOURNALISTIK sowie viele DESIGN-, INGENIEUR- und SOZIALE STUDIENGÄNGE

Hier finden Sie die Studiengänge, für die Sie ein Vorpraktikum benötigen.
Alle Vorpraktika sollten vor Antritt des Studiums abgeleistet werden, Sie können sie aber auch in der Zeit zwischen Bewerbung und Studienbeginn absolvieren und die Bescheinigung dann nachreichen.

Für die Fakultäten I und II gilt: Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten 6 (Fakultät I) bzw. 10 (Fakultät II) Wochen muss jedoch spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des dritten Semesters (01.03. oder 20.9. des Jahres) vorliegen.

Für die Fakultäten III und V gilt: Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt komplett absolviert sein.

3. AUSBILDUNGSVERTRAG FÜR DIE DUALEN STUDIENGÄNGE

3.1 Duale Studiengänge der Abteilung Maschinenbau der Fakultät II

An der Fakultät II Abteilung Maschinenbau werden die vier Dualen Studiengänge Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik und Technischer Vertrieb angeboten. Bei diesen Studiengängen absolvieren Sie parallel eine Ausbildung und ein Studium. Die Auswahl erfolgt durch die kooperierenden Unternehmen, bei denen Sie sich um einen solchen Ausbildungsplatz bewerben müssen.
Wenn Sie sich dann mit diesem Ausbildungsvertrag sowie der allgemeinem Hoch- bzw. Fachhochschulreife bewerben, erhalten Sie auch einen Studienplatz bei uns.

Eine Liste der kooperierenden Unternehmen können Sie hier anfordern. 

3.2 Dualer Studiengang Veranstaltungsmanagement an der Fakultät III

Für den dualen Studiengang Veranstaltungsmanagement an der Fakultät II muss als Zulassungsvoraussetzung ein Ausbildungsvertrag zur Veranstaltungskauffrau oder zum Veranstaltungskaufmann nachgewiesen werden.
Im ersten Schritt muss also ein Unternehmen oder eine Institution gefunden werden, die entweder bereits einen Kooperationsvertrag mit der Fakultät II hat oder ihn abschließen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.

3.3 Dualer Studiengang Pflege der Fakultät V

Für den dualen Studiengang Pflege an der Fakultät V müssen Sie eine der kooperierenden Schulen besuchen, Sie absolvieren also parallel eine schulische Ausbildung und ein Studium.

Eine Liste der kooperierenden Institutionen finden Sie hier. 
Für den zweiten Studienabschnitt (nach absolvierter Ausbildung) können auch Externe mit einer entsprechenden Ausbildung zugelassen werden, wenn sie eine Einstufungsprüfung erfolgreich ablegen.


4. WEITERE TESTS

Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik

Für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik kann ein freiwilliger Test gemacht werden, der die Mathematik- und die Deutschnote aus dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung ersetzt. Informationen und die aktuellen Termine finden Sie direkt bei ITB Consulting.
Freiwilliger Test für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik

 

Bewerbung für Bachelor- und Master-Studiengänge

Informationen zur Online-Bewerbung sowie die Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Sie müssen sich bis zum 15. Januar für das Sommer- und bis zum 15. Juli für das Wintersemester bei der Studierendenverwaltung bewerben.

Informationen zum Vergabeverfahren und zum Numerus Clausus (NC)
Gibt es mehr Bewerbungen für einen Studiengang als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach Note und Wartezeit und bei einigen Studiengängen nach weiteren Kriterien verteilt.

 



Elke Fahl 26.04.2013  
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